Sie müssen Ihre Unterschrift auf einem Dokument beglaubigen lassen, das für eine Behörde oder Einrichtung in der Schweiz bestimmt ist – zum Beispiel eine Vollmacht zuhanden des Grundbuch- oder Handelsregisteramtes.
In diesem Fall müssen Sie persönlich während der Öffnungszeiten am Schalter der Schweizer Vertretung vorsprechen. Bringen Sie bitte einen gültigen Identitätsausweis und das Dokument mit, das unterzeichnet werden soll. Die Schweizer Vertretungen behalten sich vor, bei Bedarf ergänzende Unterlagen zu verlangen.