Arbeit / Arbeitsbewilligungen

Mitteilung der Schweizerischen Botschaft in Serbien zu Betrugsfällen im Zusammenhang mit Arbeitsbewilligungen/Visa

Die Schweizerische Botschaft in Serbien weist auf betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Arbeitsbewilligungen und Visa für die Schweiz hin. Arbeitsbewilligungen werden direkt vom Arbeitgeber in der Schweiz beantragt, nicht vom Antragsteller. Die Botschaft arbeitet nicht mit Agenturen zusammen. Bitte beachten Sie, dass nur die auf der offiziellen Website der Botschaft veröffentlichten Informationen gültig sind. Die Botschaft übernimmt keine Verantwortung für anderswo veröffentlichte Informationen.

Informationen für die in der Schweiz angestellte ausländische Arbeitskraft

Der Arbeitsantritt einer ausländischen Arbeitskraft bei einem Arbeitgeber in der Schweiz ist bewilligungspflichtig. Im Prinzip reicht der Arbeitgeber das Gesuch zum Erhalt der Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz ein.

Ein Visum wird erst erteilt, wenn die notwendige Bewilligung von der zuständigen kantonalen Behörde vorhanden ist.

Wo soll ich mein Gesuch für ein Einreisevisum zwecks Arbeitsantritts einreichen?

Liste der zuständigen Behörden oder Stellen für den Visumantrag nach Wohnsitz

Welche Unterlagen sind dem Visumgesuch beizulegen?

Notwendige Unterlagen zur Unterbreitung eines Gesuchs für ein Einreisevisum

Gebühren für ein Einreisevisum

Informationen über die Gebühr eines Einreisevisum

Schengen und Ihre Personendaten

Informationen über das SIS, die Registrierung Ihrer Personendaten und die Behörden oder Personen, die darauf Zugriff haben