Medienmitteilung, 13.10.2023

Die 54. Tagung des UNO-Menschenrechtsrats ist nach fünfwöchiger Arbeit am Freitag 13. Oktober 2023 zu Ende gegangen. Die Schweiz hat gemeinsam mit sieben anderen Ländern einen diplomatischen Erfolg verbucht: mit grosser Mehrheit erreichten sie die Verabschiedung einer Resolution zur Todesstrafe.

Das Ergebnis ist eindeutig: Mit 28 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen wurde die Resolution zur Todesstrafe vom Menschenrechtsrat verabschiedet. Dies ist ein überzeugender Erfolg, den die Schweiz nach langen und zähen Verhandlungen über ein spaltendes Thema erzielt hat. Die von der Schweiz zusammen mit Belgien, Benin, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, der Mongolei und der Republik Moldau eingebrachte Resolution macht Verstösse gegen die Menschenrechte, die mit der Anwendung der Todesstrafe verbunden sind, zum Thema und regt als Gegenmassnahme die Ausarbeitung internationaler Standards an. Ziel ist, den Anwendungsbereich der Todesstrafe einzuschränken.

Jede Resolution zur Todesstrafe ist auf einen bestimmten Themenkreis ausgerichtet. Im Mittelpunkt des diesjährigen Textes stehen der Rechtsanspruch, eine Begnadigung oder Umwandlung der Strafe zu beantragen, sowie das Recht, Berufung einzulegen. Die heute verabschiedete Resolution beinhaltet somit wichtige Bestimmungen zur Stärkung dieser grundlegenden Verfahrensrechte. An die Länder, die an der Todesstrafe festhalten, wurde auch ein Appell formuliert. Sie werden aufgefordert, die obligatorische Todesstrafe, die den Gerichten jeden Entscheidungsspielraum nimmt, abzuschaffen.

Zunehmend hohe Arbeitsbelastung im Menschenrechtsrat

Vor dem Hintergrund immer häufigerer und länger andauernder Krisen steigt die Arbeitsbelastung im Menschenrechtsrat. Die Sitzungen werden länger und intensiver, was darauf hinweist, dass der Dialog und die Lösungsfindung schwieriger werden, während sich die Menschenrechtslage insgesamt verschlechtert.

Ein Beispiel dafür ist die Lage im Sudan, die sich seit der Sondersitzung des Menschenrechtsrats vom Mai 2023 enorm verschlechtert hat. Die Schweiz setzte sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und der Kampf gegen die Straflosigkeit gestärkt wird. Die Schweiz beteiligte sich am Dialog mit dem Hochkommissar über die Menschenrechtslage im Sudan und verurteilte die anhaltende Gewalt. Sie forderte eine Untersuchung der Berichte über Menschenrechtsverletzungen im Land und unterstützte eine Resolution für die Einrichtung einer Erkundungsmission, die Untersuchungen zu den Menschenrechtsverletzungen im Rahmen des aktuellen bewaffneten Konflikts durchführen soll.

Ein weiteres zentrales Diskussionsthema war die Lage in Russland. Zum ersten Mal nahm der Rat das Gespräch mit der im vergangenen Oktober eingesetzten Sonderberichterstatterin für Russland auf. Die Schweiz gab ihrer Besorgnis über die Repressionen gegenüber Medienschaffenden, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern sowie der Zivilgesellschaft Ausdruck. In diesem Rahmen war sie auch an den Verhandlungen über den Resolutionsentwurf zur Menschenrechtslage in Russland und über die Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin beteiligt.

Sonstige Mandatsverlängerungen und Ernennungen

An dieser Tagung brachte die Schweiz zudem gemeinsam mit Argentinien und Marokko eine Resolution zur Verlängerung des Mandats des Sonderberichterstatters für die Förderung von Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung ein, das 2011 eingerichtet worden war. Die Resolution wurde im Konsens angenommen.

Die Schweiz bekräftigte bei dieser Gelegenheit die Bedeutung der Prinzipien Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantie der Nichtwiederholung im gesamten Prozess der Übergangsjustiz. In Kontexten mit schweren Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts stellen sie Grundprinzipien dar. Massnahmen der Übergangsjustiz ermöglichen es, Straflosigkeit zu bekämpfen, Gewaltkreisläufe zu durchbrechen, Opfern ihre Würde zurückzugeben und künftige Krisen zu verhindern.

Mit Nicolas Levrat ernannte der Menschenrechtsrat einen Schweizer zum neuen Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen. Der Direktor des «Global Studies Institute» an der Universität Genf wird sein neues Amt in Kürze antreten. Die verschiedenen Sonderberichterstatterinnen und Sonderberichterstatter üben ihr Mandat als unabhängige und unparteiische Sachverständige aus.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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