Reisehinweise für Malaysia

Gültig am:

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Publiziert am: 26.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Malaysia kann grundsätzlich als stabiles Land betrachtet werden. Aufgrund der Lage im Nahen Osten kommt es in jüngster Zeit vermehrt zu Demonstrationen.
Bei Demonstrationen können gewaltsame Ausschreitungen und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden.

Terroranschläge können im ganzen Land nicht ausgeschlossen werden. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah sowie auf die vorgelagerten Inseln wird aufgrund des erheblichen Entführungsrisikos abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die anderen Landesteile in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an Demonstrationen verboten.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Provinz Sabah:
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen an die Küsten im Norden und Osten der Provinz Sabah sowie auf die vorgelagerten Inseln wird abgeraten. Dies gilt auch für Schiffs- und Bootsreisen jeder Art.

Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Sabah grosse Vorsicht walten und informieren Sie sich vor Ort bei Ihrem Reiseveranstalter oder bei den lokalen Behörden über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der malaysischen Sicherheitsbehörden und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter.

In Ost-Sabah besteht eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Security Zone). Sie umfasst die Distrikte Kudat, Kota Marudu, Pitas, Beluran, Sandakan, Kinabatangan, Lahad Datu, Kunak, Semporna, Tawau sowie die vor der Küste gelegenen Inseln, einschliesslich Sipadan.
Die Sicherheitskräfte warnen in diesen Küstengebieten und den vorgelagerten Inseln vor bewaffneten Eindringlingen aus dem Sulu-Archipel und vor einem erheblichen Entführungsrisiko, auch für ausländische Staatsangehörige.

In der Sulu-See sind terroristische Gruppen aktiv, die ihre Basis auf den Philippinen haben. In den Distrikten mit Meeresanstoss an der Nord- und Ostküste der Provinz Sabah inkl. der vorgelagerten Inseln besteht ein erhebliches Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen. Zum Beispiel wurden im Januar 2020 acht indonesische Fischer nahe der Insel Tambisan entführt. Eine der Geiseln wurde bei einem Rettungsversuch getötet.

Grenzregion zu Thailand:
Die angespannte Sicherheitslage in den südlichen Provinzen von Thailand wirkt sich auch auf das Grenzgebiet aus. Lassen Sie bei Reisen in die Grenzregion erhöhte Vorsicht walten, und erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

Taschen- und andere Diebstähle kommen oft vor, vor allem in Stadtgebieten und Touristenzentren. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. Vereinzelt wurden Fälle gemeldet, bei welchen Diebstähle durch Personen in Polizeiuniform verübt wurden. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch kommt vor, auch in Hotels, Restaurants und Duty-Free-Shops im Flughafen.
  • Nehmen Sie keine Einladungen von Unbekannten an. Immer wieder werden Reisende Opfer von Falschspielerbanden, die Touristinnen und Touristen unter irgendeinem Vorwand zu sich nach Hause einladen, um sie dort zu Geldspielen zu nötigen. Verluste von einigen Tausend Franken sind keine Seltenheit.
  • Es sind Fälle gemeldet geworden, in denen illegaler, gepanschter Alkohol schwere Gesundheitsschäden oder den Tod verursacht hat. Halten Sie sich im Zweifelsfall an die grossen internationalen Hotels, grösseren Geschäfte, oder fragen Sie Ihre Reiseleitung oder eine lokale Vertrauensperson, wo legal hergestellte Spirituosen erworben werden können.
  • Bei Zufallsbekanntschaften in Bars und Restaurants ist Vorsicht geboten. Nehmen Sie in Bars von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an, und lassen Sie Ihre Drinks nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.

In den Meerengen und küstennahen Gewässern kommen Piratenüberfälle vor. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

In Malaysia gilt Linksverkehr.

Obwohl die Strassen allgemein in gutem Zustand sind, ist das Unfallrisiko beträchtlich (überhöhte Geschwindigkeit, undisziplinierte Fahrweise - besonders von Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern).

Vorwiegend im Landesinnern sind Fähren und Ausflugsboote oft schlecht gewartet und ungenügend gesichert.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Provinzen stark unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. Für Personen muslimischen Glaubens finden Scharia-Gesetze Anwendung, z.B. bei familienrechtlichen Angelegenheiten. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, der Reiseleitung oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen. Gewisse Gesetzeswiderhandlungen werden in Malaysia mit Stockhieben bestraft.

Im ganzen Land strafbar sind unter anderem:

  • Äusserungen (auch in den sozialen Medien) oder Handlungen, die den Staat, dessen Institutionen, die Königsfamilie, hochrangige Persönlichkeiten oder Symbole wie die Nationalflagge in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen.
  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen jeder Art von Drogen äusserst hart, bis hin zur Todesstrafe, geahndet.

Auch für gewisse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel Besitz und Einfuhr von Waffen und Munition.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Malaysia ist ein mehrheitlich muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an, besonders ausserhalb der grösseren Agglomerationen und Touristenorte. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Malaysier/in muslimischen Glaubens sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern.

Sexuelle Minderheiten sind allgemein nicht toleriert.

Naturbedingte Risiken

Malaysia liegt in einer Region, in der Erdbeben vorkommen. Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im südostasiatischen oder im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Malaysia erreichen.
Indian National Centre for Ocean Information Services (INCOIS)

Während der Monsunzeit wird das Land oft von heftigen Gewittern heimgesucht, die mitunter Erdrutsche und Überschwemmungen auslösen können.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Kuala Lumpur.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in den Städten voll umfänglich, in abgelegenen ländlichen Gebieten jedoch nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Krankhäuser verlangen von ausländischen Patientinnen und Patienten die sofortige Bezahlung der Rechnungen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Zollvorschriften: Royal Malaysian Customs Department > Travellers

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Schweizer Botschaft in Malaysia

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Malaysia Digital Arrival Card (MDAC)

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 26.07.2024

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