FAQ

Brasilianischer Führerausweis in der Schweiz

Frage: Ich bin als Tourist in der Schweiz. Muss ich einen internationalen Führerausweis vorweisen oder reicht mein brasilianischer?

Antwort: Der gültige brasilianische Fahrausweis reicht aus, um ein Auto in der Schweiz mieten und fahren zu dürfen, zu nicht beruflichen und touristischen Zwecken, sofern die Kategorie für Autos ausdrücklich und in lateinischer Schrift auf dem Ausweisdokument steht, vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen im zum Strassenverkehr, Art. 42 Abs. 1, Buchstabe a und Abs. 2. Der Fahrer muss das Alter von mindestens 18 Jahren erreicht haben, vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen im zum Strassenverkehr.

Wenn es sich beim Auto nicht um ein Mietauto handelt, sondern um ein geliehenes Auto eines Freundes oder Verwandten, ist es empfehlenswert, dass der Fahrer eine schriftliche Bewilligung dieses Freundes bzw. Verwandten mit sich führt (falls dieser nicht selber mitfährt), um im Zweifelsfalle beweisen zu können, dass es sich beim gefahrenen Auto nicht um ein Gestohlenes handelt.

Als Tourist eine Verkehrsbusse in der Schweiz erhalten

Frage: Ich habe in der Schweiz eine Verkehrsbusse erhalten. Wie und wo muss ich diese bezahlen?

Antwort: Verkehrsbussen können nicht beim Schweizerischen Generalkonsulat in Brasilien bezahlt werden. Eine Verkehrsbusse muss per internationaler Banküberweisung oder mit Einzahlungsschein bei der Post (in der Schweiz) überwiesen werden. Für Fragen bitten wir Sie, die betreffende Schweizerische Dienststelle direkt zu kontaktieren.