Erfassen Sie die Bestellung für Ihren neuen Ausweis online (eine Bestellung pro Person) und folgen Sie den Anweisungen auf der Website:
Bestellung eines Identitätsausweises
Wenn Sie im Ausland leben, ist das zuständige Erfassungszentrum in der Regel die Schweizer Vertretung, bei der Sie angemeldet sind. Kontaktieren Sie die Vertretung, falls Sie bei der Online-Bestellung Probleme haben.
Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise zur Erfassung:
In der Rubrik Lieferadresse
- Wenn Sie Ihre aktuellen Ausweise weiterhin benötigen, bis die neuen eintreffen, wählen Sie hier bitte «Erfassungszentrum». In der Folge werden Sie kontaktiert, um die Ausweisschriften auszutauschen;
- Wenn Ihr aktueller Ausweis bei Ihrem Termin im Erfassungszentrum annulliert werden kann, geben Sie bitte Ihre Wohnadresse oder eine andere Lieferadresse an, damit Ihnen der neue Ausweis per Post zugestellt wird.
In der Rubrik Bemerkungen
- Geben Sie bitte die gewünschten Daten für den Termin an, an dem sie persönlich zur Erfassung der biometrischen Daten erscheinen;
- Wählen Sie ein anderes Erfassungszentrum in der Schweiz oder im Ausland (d. h. eine andere Schweizer Vertretung im Ausland oder ein kantonales Passbüro), wenn Sie an einem anderen Ort als in der für Ihren Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung einen Termin für die Erfassung der biometrischen Daten wünschen.
Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für Ihre Online-Bestellung.
Sobald Ihre persönlichen Daten überprüft sind, wird Ihnen der Termin für die biometrische Datenerfassung bestätigt (in der Regel innert Wochenfrist); bei dieser Gelegenheit wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Dokumente Sie mitbringen sollen und welche Gebühren bei der zuständigen Vertretung zu begleichen sind.
Die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Heimatort), die in den Schweizer Reiseausweisen aufgeführt sind, werden dem elektronischen Personenstandsregister der Schweiz (Infostar) entnommen.
Bei Fragen zu einem Ausweisantrag oder zu Ihrem Termin für die Erfassung der biometrischen Daten kontaktieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige Schweizer Vertretung.
Wichtiger Hinweis: bei Kinder unter 18 Jahren
Für Kinder unter 18 Jahren müssen die Eltern am Tag des Termins anwesend sein. Wenn dies nicht möglich ist, ist es wichtig, dass zumindest der Vater oder die Mutter das Kind begleitet. Der abwesende Elternteil (Vater oder Mutter) muss eine schriftliche Genehmigung vorbereiten (wenn es mehrere Kinder sind, ist eine Genehmigung ausreichend), in welcher steht dass die Ausstellung neuer schweizerischer Dokumente für das Kind (Namen und Geburtsdatum erwähnen), genehmigt wird. Dieses Schreiben muss datiert, unterzeichnet und dessen Unterschrift muss notariell beglaubigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter den FAQ unter der Rubrik 'Welche Dokumente muss ich für die Pass/ID Renovierung mitbringen?'
FAQ – häufig gestellte Fragen zum Pass- oder ID-Antrag
Die gesetzliche Zustellungsfrist beträgt im Ausland 30 und in der Schweiz 10 Tage.
Nach Antragsprüfung werden Sie via E-Mail zur Vereinbarung eines Termins zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen. Für die Erfassung Ihrer biometrischen Daten müssen Sie persönlich bei der Schweizer Vertretung, bei welcher Sie angemeldet sind oder, falls Sie sich in der Schweiz aufhalten, beim kantonalen Passbüro erscheinen.
Minderjährige Kinder und bevormundete Personen müssen von den Eltern bzw. von den gesetzlichen Vertretern zur Erfassung der biometrischen Daten begleitet werden. Ein geschiedener Elternteil, der die alleinige elterliche Sorge hat, muss dies durch ein offizielles Dokument belegen. Eltern, welche die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, jedoch nicht zusammen am Schalter vorsprechen können, müssen eine schriftliche Einwilligung des abwesenden Elternteils vorlegen, damit ein Pass oder eine Identitätskarte für das Kind ausgestellt werden kann.