Führerausweis und Fahrzeug

Sie wollen die Schweiz verlassen und sich im Ausland niederlassen oder haben es bereits getan. Was geschieht mit Ihrem Fahrzeugausweis und Ihren Nummernschildern? Dürfen Sie im Ausland mit einem Schweizer Führerausweis fahren und wie lange? Dürfen Sie in der Schweiz mit einem ausländischen Führerausweis fahren? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf diese Fragen.

Umtausch des Führerscheins

Der schweizerische Führerschein ist für Schweizerbürger nach 12 Monaten, für Personen welche (auch) die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen nach 6 Monaten, ab Gründung des Hauptwohnsitzes in Ungarn umzutauschen. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:

jetziger Führerschein,
Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes in Ungarn,
ärztliche Bescheinigung eines ungarischen Arztes,
ein amtlicher Ausweis (Pass oder ID)

Vor Ort wird der Führerscheinantrag ausgefüllt und ein Passfoto gemacht. Die zuständige Behörde ist das Zentrale Verwaltungsbüro (1133 Budapest, Visegrádi utca 110).  Für den Umtausch muss ein Termin unter diesem Link reserviert werden:

Kontakt:
Központi Okmányiroda
Visegrádi utca 110-112.
1133 Budapest

Telefon: 0036 1 452 36 22
(Nach der Begrüssung in ungarischer Sprache können Sie mit Betätigung der Tasten 2, 3 oder 4 Informationen auf Englisch, Deutsch, oder Französisch erhalten.)

E-Mail Adresse: info@ahiv.hu