Besondere rechtliche Bestimmungen
Gestützt auf das neue Kinderschutzgesetz vom 15. April 2025 könnten künftige LGBTIQ+ Veranstaltungen (z. B. Pride-Paraden) als Verstoss gegen ungarisches Recht ausgelegt und somit verboten werden. Teilnehmenden drohen sehr hohe Bussen.
Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Ungarns.
Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).
Es ist verboten, militärische Installationen und Anlagen von strategischer Bedeutung zu fotografieren. Diese sind meistens mit Verbotsschildern gekennzeichnet.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Die Haftbedingungen sind schlechter als in der Schweiz.