Im Allgemeinen ist es für Schweizer Bürger nicht möglich, ein Kind in China zu adoptieren. China hat mit 17 Ländern Abkommen über die internationale Adoption geschlossen, die Schweiz ist nicht darunter. Außerdem hat China einen Versuch der Schweizer Regierung, ein solches Abkommen abzuschliessen, 2006 abgelehnt.
Ein Schweizer Bürger kann jedoch als Adoptivelternteil in Frage kommen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
- Adoption eines Verwandten mit chinesischen Wurzeln (z. B. Nichte, Neffe). Der Grad der Verwandtschaft muss gegeben sein.
- Adoption eines Stiefkindes (Ehefrau/Ehemann muss die chinesische Staatsangehörigkeit besitzen).
- Wenn ein Schweizer Staatsbürger auch die Staatsangehörigkeit eines der Länder besitzt, mit denen China ein Abkommen über internationale Adoption geschlossen hat, kann er/sie ein Kind mit dieser Staatsangehörigkeit adoptieren. Die Adoption würde nach dem Recht dieses Landes erfolgen, und die Schweiz erkennt die Adoption danach nach internationalem Privatrecht an.
Im Falle einer Adoption in China wenden Sie sich bitte an die zuständige Schweizer Vertretung in Ihrem Konsularbezirk. Wir werden Ihnen die notwendigen Informationen über die Eintragung der Adoption in das schweizerische Zivilstandsregister zukommen lassen.