Die folgenden Originaldokumente müssen bei Ihrer Schweizer Vertretung eingereicht werden:
Für Tunesien:
- Eheurkunde (مضمون زواج) – auf Arabisch und Französisch. Beide Dokumente werden von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt. Der Ehevertrag (عقد زواج / صداق) wird von der Botschaft nicht entgegengenommen.
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle tunesischen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen mit einer Apostille versehen sein. In Tunesien sind Notare befugt, die Apostille anzubringen.
Für Libyen:
- Eheurkunde (عقد زواج) – auf Arabisch (ausgestellt von den libyschen Zivilstandsbehörden)
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle libyschen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen vom Aussenministerium in Tripolis beglaubigt werden.