Die folgenden Originaldokumente müssen bei Ihrer Schweizer Vertretung eingereicht werden:
Für Tunesien:
- Scheidungsurteil erster Instanz (Urteile höherer Instanzen sind hinzuzufügen falls zutreffend) – auf Arabisch - (حكم طلاق ابتدائي و الاستئناف إن تم)
- Rechtskraftbescheinigung – auf Arabisch
(شهادة في عدم استئناف حكم شخصي، شهادة في عدم التعقيب أو حكم التعقيب إن تم)
Alle tunesischen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen mit einer Apostille versehen sein. In Tunesien sind Notare befugt, die Apostille anzubringen.
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Für Libyen:
- Scheidungsurteil (حكم طلاق) – auf Arabisch
Alle libyschen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen vom Aussenministerium in Tripolis beglaubigt werden.
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.