Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums und Verfahren
- Die betroffenen Personen stammen aus dem Erdbebengebiet und haben ihr Zuhause verloren.
- Es muss ein gültiger und anerkannter Reisepass oder ein gültiger «Notpass» vorgelegt werden können.
- Es können nur die folgenden Familienmitglieder in auf -und absteigender Linie sowie die/der Ehepartner/in von in der Schweiz aufenthaltsberechtigten Personen (Schweizer Bürger/in oder Person mit gültiger Aufenthaltsbewilligung B / Niederlassungsbewilligung C) eingeladen werden:
- Grosseltern
- Eltern
- minder- und volljährige Kinder
- minderjährige Enkelkinder - Die Familienangehörigen in der Schweiz (Schweizer Bürger/in oder Person mit gültiger Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) müssen ein Einladungsschreiben ausstellen, welches sie verpflichtet, die Gesuchstellenden während der Dauer des ganzen Aufenthaltes bei sich unterzubringen.
- Nur Personen, welche die oben genannten Voraussetzungen kumulativ erfüllen, können ein Besuchervisum für Erdbebenopfer beantragen.
- Söz konusu kişiler deprem bölgesinden olup evlerini kaybetmişlerdir.
- Geçerli bir pasaport veya geçerli bir "acil durum pasaportu" ibraz edebilmelidirler.
- İsviçre'de ikamet etme hakkına sahip kişilerin (İsviçre vatandaşı, geçerli bir B oturma iznine / C yerleşim iznine sahip kişi) eş(ler)inin yanı sıra yalnızca aşağıdaki aile üyeleri davet edilebilir:
- Büyükanne ve Büyükbabalar
- Ebeveynler
- Reşit olmayan ve 18 yaşından büyük çocuklar
- Reşit olmayan torunlar - İsviçre'deki aile üyeleri (İsviçre vatandaşı, geçerli bir oturma veya yerleşme iznine sahip kişi), başvuru sahibini tüm kalış süresi boyunca yükümlü olduklarına dair bir davet mektubu düzenlemelidir.
- Sadece yukarıda belirtilen şartları yerine getiren kişileri, bir depremzede ziyareti vizesi için başvuruda bulunabilir.
Tourismus (PDF, 2 Seiten, 334.4 kB, Deutsch)
Tourismus - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 333.3 kB, Türkisch)
Besuch (PDF, 2 Seiten, 268.0 kB, Deutsch)
Besuch - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 336.8 kB, Türkisch)
Geschäftlich (PDF, 2 Seiten, 327.0 kB, Deutsch)
Geschäftlich - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 399.4 kB, Türkisch)
Medizinische Behandlung (PDF, 2 Seiten, 336.4 kB, Deutsch)
Medizinische Behandlung - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 336.4 kB, Türkisch)
Kultur & Sport (PDF, 2 Seiten, 339.6 kB, Deutsch)
Kultur & Sport - Türkisch (PDF, 2 Seiten, 338.7 kB, Türkisch)
Einreisevisum für Erdbebenopfer (nur für die Schweiz gültig)
Informationen zum Einreisevisum (nur für die Schweiz gültig) für Erdbebenopfer, welche ihr Haus oder ihre Wohnung durch das Erdbeben verloren haben und die Familie in der Schweiz für einen limitierten Zeitraum besuchen wollen
Die Schweiz behandelt Visumgesuche von Erdbebenopfern, deren Haus oder Wohnung durch die Erdbeben zerstört worden sind, vorübergehend prioritär.
Wichtige Informationen und Vorgaben, welche erfüllt sein müssen, um sich für ein solches Besuchervisum zu qualifizieren:
Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung für die Einreichung des Visumgesuches kann bei TLSContact erfolgen:
Depremde evlerini veya dairelerini kaybeden ve sınırlı bir süre için İsviçre'deki ailelerini ziyaret etmek isteyen depremzedelere giriş vizesi hakkında bilgi. (Sadece İsviçre için geçerlidir)
İsviçre, evi veya dairesi depremde yıkılan depremzedelerin vize başvurularını geçici olarak öncelik tanıyacak.
Bu ziyaret vizesini alabilmek için yerine getirilmesi gereken önemli bilgiler ve şartlar:
Vize randevusu almak için, aşağıdaki link üzerinden TLSContact ile iletişime geçebilirsiniz:
In der Regel trifft das Konsulat innerhalb von 15 Tagen eine Entscheidung. Diese Frist kann im Einzelfall verlängert werden.
Einige Schengen-Staaten verlangen, dass sie zu gewissen Visumanträgen an andere Schengen-Staaten konsultiert werden – dies bei Visumanträgen von Staatsangehörigen bestimmter Länder. Der Konsultationsprozess kann bis zu sieben Kalendertage dauern. Eine solche Konsultation ist derzeit für Staatsangehörige der hier aufgeführten Länder erforderlich:
Es wird deshalb empfohlen den Visumantrag frühzeitig einzureichen, frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise.
Die Verweigerungsgründe werden dem Antragsteller unter Verwendung eines Standardformulars mitgeteilt.
Sie haben das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verweigerung Einsprache zu erheben. Informationen zum Einspracheverfahren finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration.
Die Erfassung der biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfolgt grundsätzlich ab dem 12. Lebensjahr alle 59 Monate ab der ersten Aufnahme.
Wenn Sie Familienangehöriger eines Schweizer Staatsangehörigen, der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, haben Sie das Recht, Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat der Schweiz einzureichen.
Ein Termin ist obligatorisch und muss im Voraus gebucht werden.
Falls Sie sich über das Verhalten des Konsulatspersonals und gegebenenfalls über den externen Dienstleistungserbringer oder über den Prozess beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an die zuständige Vertretung.