FAQ - Pass und Identitätskarte

Logo EDA

Schweiz und Brasilien

  • Der Bundesrat
    • Der Bundesrat (admin.ch)
      • Schweizerische Bundeskanzlei BK

      • Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

      • Eidgenössisches Departement des Innern EDI

      • Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

      • Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

      • Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

      • Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

      • Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

  • EDA
      • Aussenpolitik der Schweiz

      • Europapolitik der Schweiz

      • Entwicklung und Zusammenarbeit

      • Schweizer Beitrag an die erweiterte EU

      • About Switzerland
      • Agenda 2030

  • Die Schweiz weltweit
      • Afghanistan

      • Ägypten

      • Albanien

      • Algerien

      • Andorra

      • Angola

      • Antigua und Barbuda

      • Äquatorialguinea

      • Argentinien

      • Armenien

      • Aserbaidschan

      • Äthiopien

      • Australien

      • Bahamas

      • Bahrain

      • Bangladesch

      • Barbados

      • Belarus

      • Belgien

      • Belize

      • Benin

      • Besetztes Palästinensisches Gebiet

      • Bhutan

      • Bolivien

      • Bosnien und Herzegowina

      • Botsuana

      • Brasilien

      • Brunei Darussalam

      • Bulgarien

      • Burkina Faso

      • Burundi

      • Cabo Verde

      • Chile

      • China

      • Cookinseln

      • Costa Rica

      • Dänemark

      • Deutschland

      • Dominica

      • Dominikanische Republik

      • Dschibuti

      • Ecuador

      • Elfenbeinküste

      • El Salvador

      • Eritrea

      • Estland

      • Eswatini
      • Fidschi

      • Finnland

      • Frankreich

      • Gabun

      • Gambia

      • Georgien

      • Ghana

      • Grenada

      • Griechenland

      • Guatemala

      • Guinea

      • Guinea-Bissau

      • Guyana

      • Haiti

      • Heiliger Stuhl (Vatikanstadt)
      • Honduras

      • Indien

      • Indonesien

      • Irak

      • Iran

      • Irland

      • Island

      • Israel

      • Italien

      • Jamaika

      • Japan

      • Jemen

      • Jordanien

      • Kambodscha

      • Kamerun

      • Kanada

      • Kasachstan

      • Katar

      • Kenia

      • Kirgisistan

      • Kiribati

      • Kolumbien

      • Komoren

      • Kongo (Kinshasa)

      • Kongo (Brazzaville)

      • Korea (Nord-)

      • Korea (Süd-)

      • Kosovo

      • Kroatien

      • Kuba

      • Kuwait

      • Laos

      • Lesotho

      • Lettland

      • Libanon

      • Liberia

      • Libyen

      • Liechtenstein

      • Litauen

      • Luxemburg

      • Madagaskar

      • Malawi

      • Malaysia

      • Malediven

      • Mali

      • Malta

      • Marokko

      • Marschallinseln

      • Mauretanien

      • Mauritius

      • Mexiko

      • Mikronesien

      • Moldau
      • Monaco

      • Mongolei

      • Montenegro

      • Mosambik

      • Myanmar

      • Namibia

      • Nauru

      • Nepal

      • Neuseeland

      • Nicaragua

      • Niederlande

      • Niger

      • Nigeria

      • Nordmazedonien

      • Norwegen

      • Oman

      • Österreich

      • Pakistan

      • Palau

      • Panama

      • Papua-Neuguinea

      • Paraguay

      • Peru

      • Philippinen

      • Polen

      • Portugal

      • Ruanda

      • Rumänien

      • Russland

      • Salomoninseln

      • Sambia

      • Samoa

      • San Marino

      • São Tomé und Príncipe

      • Saudi-Arabien
      • Schweden

      • Senegal

      • Serbien

      • Seychellen

      • Sierra Leone

      • Simbabwe

      • Singapur

      • Slowakei

      • Slowenien

      • Somalia

      • Spanien

      • Sri Lanka

      • St. Kitts und Nevis

      • St. Lucia

      • St. Vincent und die Grenadinen

      • Südafrika

      • Sudan

      • Südsudan

      • Suriname

      • Syrien

      • Tadschikistan

      • Taiwan (Chinesisch Taipei)

      • Tansania

      • Thailand

      • Timor-Leste

      • Togo

      • Tonga

      • Trinidad und Tobago

      • Tschad

      • Tschechische Republik

      • Tunesien

      • Türkei
      • Turkmenistan

      • Tuvalu

      • Uganda

      • Ukraine

      • Ungarn

      • Uruguay

      • Usbekistan

      • Vanuatu

      • Vatikan (Heiliger Stuhl)

      • Venezuela

      • Vereinigte Arabische Emirate

      • Vereinigtes Königsreich

      • Vereinigte Staaten

      • Vietnam

      • Zentralafrikanische Republik

      • Zypern

Sprachwahl

  • Deutsch
    • Italiano
    • Français
    • English
    • Português
  • DE
  • IT
  • FR
  • EN
  • PT

Service-Navigation

  • Online-Schalter EDA
  • Helpline

  • Kontakt

eda.base.components.templates.base.accessKeys

eda.base.components.navigation.top.navigation

Schweiz und Brasilien

eda.base.components.navigation.top.menu Schliessen
eda.base.components.navigation.top.search Schliessen
  • Aktuell
    Schliessen

    News

    Lokale und internationale Nachrichten

    Veranstaltungen

    Wichtigste Veranstaltungen, die der Swiss Business Hub über aktuellen Themen oder zugunsten von Schweizer Firmen organisiert hat.

    Feiertage

    An den aufgeführten Tagen sind die Büros der Schweizerischen Vertretungen geschlossen

    Newsletter

    Die Schweizer Botschaft informiert mit Newsletter über Kultur, Wissenschaft und Politik

    Offene Stellen

    Lokale Stellenausschreibung und Zulassungsbedingungen für Praktika

    Schliessen
  • Vertretungen
    Schliessen

    Schweizerische Botschaft in Brasilien

    Die Schweizer Botschaft vertritt die Interessen der Schweiz im Land

    Schweizerisches Generalkonsulat in São Paulo

    Zuständig für konsularische Dienstleistungen und Visaanliegen von Personen mit Wohnsitz in: Les Etats de Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Paraná, Rio Grande do Sul, Santa Catarina, São Paulo

    Schweizerisches Generalkonsulat in Rio de Janeiro

    Zuständig für konsularische Dienstleistungen und Visaanliegen von Personen mit Wohnsitz in: Les Etats de Acre, Alagoas, Amapa, Amazonas, Bahia, Ceará, Distrito Federal, Espirito Santo, Goiás, Maranhão, Minas Gerais, Pará, Paraíba, Pernambuco, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Norte, Rondônia, Roraima, Sergipe, Tocantins

    Swiss Business Hub Brazil

    Der Swiss Business Hub Brazil unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus der Schweiz und Liechtenstein in Brasilien und brasilianische Firmen in der Schweiz.

    Honorarvertretungen

    Unterstützt die Schweizerischen Vertretungen im Bereich der Interessenwahrung und bei Notfällen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern. In einem Notfall ist immer die konsularisch zuständige Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) zu kontaktieren.

    Schliessen
  • Reisehinweise
    Schliessen

    Reisehinweise für Brasilien

    Aktuelle Sicherheitslage im Land

    Reisehinweise kurz erklärt

    Welchen Inhalt sie haben und wie sie aktualisiert werden

    Tipps vor der Reise

    Informationen zur Vorbereitung

    Reisedokumente, Visum und Einreise

    Vorgehen beim Visa-Antrag und geltende Vorschriften in der Schweiz

    Tipps während der Reise

    Grundregeln für den Aufenthalt im Ausland

    Häufig gestellte Fragen

    Ratschläge und Auskünfte für Reisende

    Terrorismus und Entführungen

    Wie Sie das Risiko minimieren

    Erdbeben

    Was tun bei Erdbeben im Ausland?

    Radioaktivität

    Schutzmassnahmen bei Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität

    Hilfe im Ausland

    Konsularischer Schutz der Schweizer Vertretung vor Ort

    Reiselinks

    Weiterführendes zu Auslandreisen

    E-Mail-Abonnierung Reisehinweise

    Bleiben Sie auf dem Laufenden und lassen Sie sich kostenlos per E-Mail über die Anpassungen der EDA-Reisehinweise informieren

    Travel Admin App

    Information und Unterstützung zu jeder Zeit überall auf der Welt – Sorgenfrei reisen mit der App des EDA im Gepäck.

    Fokus

    Maritime Piraterie

    Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

    Schliessen
  • Leben & Arbeiten in Brasilien
    Schliessen

    Auswandern

    Planung und Vorbereitung Ihrer Auswanderung.

    Ruhestand im Ausland

    Rentenauszahlung, ärztliche Versorgung, Versicherungen, Krankenkasse und soziale Integration während Ihres Ruhestands im Ausland.

    Rechte und Pflichten der Schweizer Personen im Ausland

    Welchem Recht und welchen Pflichten untersteht eine Schweizerin oder ein Schweizer, die oder der im Ausland lebt oder reist?

    Schweizer Institutionen in Brasilien

    Unternehmen und Firmen, die vor Ort tätig sind

    Temporärer Auslandaufenthalt

    Vorbereitung Ihres temporären Auslandaufenthaltes wie z.B. einer Auslandreise oder einer beruflichen und sprachlichen Weiterbildung im Ausland.

    Rückwandern

    Abmeldung im Ausland und Meldepflicht in der Schweiz bei Ihrer Rückkehr in die Schweiz.

    Vertretungen in der Schweiz

    Konsulate, Botschaften und Kontaktadressen in der Schweiz

    Arbeiten im Ausland

    Möglichkeiten, Stellensuche und Rahmenbedingungen für Ihre Arbeitstätigkeit im Ausland.

    Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

    Wieviele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer leben im Land und was machen sie

    Vereine

    Tauschen Sie sich mit anderen Schweizerinnen und Schweizern im Ausland aus

    Flagge Brasilien

    Länderdossier Brasilien

    Umfassende Informationen zu Leben und Arbeiten in Brasilien.

    Schliessen
  • Dienstleistungen
    Schliessen

    Dienstleistungen 

    Wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Vertretung, wenn Sie sich an- oder abmelden möchten, neue Ausweise benötigen, umgezogen sind oder das Bürgerrecht beantragen möchten. Die ganze Vielfalt an angebotenen Dienstleistungen finden Sie im Dropdown rechts. Die Kontaktangaben der zuständigen Schweizer Vertretung werden ebenfalls auf den Seiten angezeigt.

    Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland in eine Notlage geraten, können ausserdem bei der Schweizer Vertretung um Rat und Hilfe bitten.

    Schweizer Revue
    © ASO

    Die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer informiert sechs Mal jährlich über das Geschehen in der Heimat, die Aktivitäten der Schweizer Vereine im Ausland und gibt Antworten auf administrative Fragen.

    Service des EDA im Ausland

    Wählen Sie aus:

    Online-Schalter
    Vom Ausland aus konsularische Dienstleistungen online in Anspruch nehmen. © EDA

    Online-Schalter EDA

    Vom Ausland aus konsularische Dienstleistungen online in Anspruch nehmen.

    Fragen zum Online-Schalter EDA beantwortet die zuständige Schweizer Vertretung vor Ort.

    Schliessen
  • Visa & Einreise in die Schweiz
    Schliessen

    Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt

    Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in der Schweiz, Verfahren zur Einreichung eines Einreisevisumantrags, Visumantragsformular und Kosten

    Auskünfte und Kontakte

    Liste von Auskunft- und Kontaktstellen zur Einreise und dem Aufenthalt in der Schweiz

    Leben in der Schweiz

    Was Sie wissen müssen über Arbeiten, Studieren und Wohnen als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz

    Informationen zur Schweiz

    Zusammenfassung allgemeiner Informationen zur Schweiz sowie weiterführende Links

    Geschäftstätigkeit in der Schweiz

    Stärken der Schweiz als einer der erfolgreichsten Wirtschaftsstandorte der Welt

    Schliessen
  • Die Schweiz und Brasilien
    Schliessen

    Bilaterale Beziehungen Schweiz–Brasilien

    Schweizer Diplomatie und Engagement vor Ort im Überblick

    Wirtschafts- und Exportförderung

    Ein breites Dienstleistungsangebot der Schweiz – zusammengestellt vom EDA, vom SECO und den Schweizer Vertretungen im Ausland

    St. Gallen Institute of Management in Latin America – GIMLA

    Informationen über das St.Galler Institut für Management in Lateinamerika in São Paulo

    Schliessen
  • Dienstleistungen
  • Pass und Identitätskarte
  • Bestellung eines Identitätsausweises
  • Verlust und Diebstahl
  • Provisorischer Pass
  • Gebühren
  • FAQ - Pass und Identitätskarte
  • Reisen mit dem Schweizer Pass
Schliessen

Suche & Themen A - Z

  • Home
  • Dienstleistungen
  • Pass und Identitätskarte
  • FAQ - Pass und Identitätskarte
  • Dienstleistungen
    • Pass und Identitätskarte
    • Bestellung eines Identitätsausweises
    • Verlust und Diebstahl
    • Provisorischer Pass
    • Gebühren
    • FAQ - Pass und Identitätskarte
    • Reisen mit dem Schweizer Pass



Seite drucken

Wie lange dauert die Ausstellung eines Passes oder Identitätskarte?

Die Ausstellung eines Passes / Identitätskarte dauert in der Regel drei Wochen. Der Hersteller der Ausweise ist jedoch nur verpflichtet, diese innerhalb von 20 Arbeitstagen zu liefern. Deshalb kann in Einzelfällen die Lieferfrist länger dauern.

In Notfällen (Todesfall; kurzfristige geschäftliche Besprechung) kann ein Notpass innerhalb 2 bis 3 Arbeitstagen ausgestellt werden.

Wie erfolgt die Zustellung des Passes oder Identitätskarte?

Die Wahl liegt bei Ihnen. Sie können wählen, ob Sie den Pass/Identitätskarte persönlich am Schalter Ihrer Vertretung (Generalkonsulat oder Botschaft) abholen möchten, oder Sie eine Zustellung per Post (SEDEX) wünschen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren hierfür separat verrechnet werden. Erkundigen Sie sich bitte vorgängig beim Konsulat über die aktuellen Tarife.

Kann gleichzeitig ein Pass und eine Identitätskarte beantragt werden?

Ja, Pass und die Identitätskarte können gemeinsam beantragt werden.

Wie lange sind die Pässe gültig?

Die Pässe haben eine Gültigkeit von 

  • Für Erwachsene: 10 Jahre; 
  • Für Kinder bis 18 Jahre: 5 Jahre 

Bitte beachten Sie, dass die Pässe NICHT verlängert werden können.

 

Kann mein Kind in den Pass der Eltern eingetragen werden (Kindereintrag)?

Nein. Dies ist bei den neuen Pässen nicht mehr möglich.
Kinder benötigen einen eigenen Ausweis.
Bestehende Kindereinträge in den alten Passmodellen bleiben jedoch bis zum Ablauf des Dokuments gültig.

Das Aussehen meines Kindes hat sich stark verändert. Kann man das Foto auswechseln?

Leider nein. Es muss ein neuer Pass/Identitätskarte beantragt werden. Dies ist auch der Grund, wieso die Ausweise für Minderjährige eine verkürzte Gültigkeit aufweisen.

Müssen Schweizer Bürger einen Pass/Identitätskarte besitzen?

Nein. Pässe werden hauptsächlich zum Reisen verwendet. Sie bleiben auch ohne einen Pass Schweizer Bürger(in).
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Brasilien (Polícia Federal) muss jedoch ein gültiger Pass vorgelegt werden.

Wo kann ein neuer Pass/eine neue Identitätskarte beantragt werden?

Schweizerische Dokumente können nur bei jenem Konsulat beantragt werden, bei dem der/die Antragsteller/in matrikuliert ist.

Der Schweizerpass und ebenso die Schweizerische Identitäts-Karte können nur bei den Schweizerischen Generalkonsulaten in São Paulo oder Rio de Janeiro beantragt werden. Sie sind die einzigen schweizerischen konsularischen Vertretungen in Brasilien, welche mit einer biometrischen Kabine ausgerüstet sind, welche es erlaubt, die für die Ausstellung der neuen Dokumente notwendigen biometrischen Daten inkl. Foto aufzunehmen.

Es ist daher nicht möglich, den Schweizerpass oder die schweizerische Identitätskarte bei den Honorar-Konsulaten zu beantragen.

Schweizerbürger müssen vor dem Antrag sicherstellen, bei welchem der Generalkonsulate sie matrikuliert sind bzw. welches der Konsulate für sie zuständig ist. (Vgl. dazu die folgende Aufstellung.)

Konsularische Zuständigkeit des Schweizerischen Generalkonsulats in São Paulo:
Konsularbezirk: Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Paraná, Rio Grande do Sul, Santa Catarina e São Paulo.

Konsularische Zuständigkeit des Schweizerischen Generalkonsulats in Rio de Janeiro:
Konsularbezirk: Acre (AC), Alagoas (AL), Amapá (AP), Amazonas (AM), Bahia (BA), Ceará (CE), Distrito Federal (DF), Espírito Santo (ES), Goiás (GO), Maranhão (MA), Minas Gerais (MG), Pará (PA), Paraíba (PB), Pernambuco (PE), Piauí (PI), Rio de Janeiro (RJ), Rio Grande do Norte (RN), Rondônia (RO), Roraima (RR), Sergipe (SE), Tocantins (TO).

Welche Dokumente muss ich für die Pass/ID Renovierung mitbringen?

Für die Ausstellung neuer schweizerischer Dokumente müssen Sie persönlich im Konsulat vorsprechen. Am Tag des Termins werden die biometrischen Daten, sowie die digitalen Fotos aufgenommen.
Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Alte schweizerische Dokumente (Pass/ID) müssen mitgebracht werden, unabhängig ob diese noch gültig oder bereits abgelaufen sind. 
     

  2. Im Falle eines Verlustes der schweizerischen Dokumente (Pass/ID), müssen Sie diesem Konsulat einen Polizeibericht (BO - Boletim de Ocorrência) vorweisen.  
     

  3. Zahlungen
    Schweizerisches Generalkonsulat in Rio de Janeiro
    Akzeptiert Zahlungen in Bargeld, mit Kredit- und/oder Debitkarten.

     

    Schweizerisches Generalkonsulat in São Paulo
    Akzeptiert nur Bargeld oder Checks (Zahlungen mit Kredit-/oder Debitkarten sind nicht möglich).
    Damit Sie den genauen Betrag berechnen können, klicken Sie bitte hier.  
     

  4. Ausweise für Minderjährige
    Identitätsdokumente für Minderjährige:
    Die Anwesenheit beider Eltern ist OBLIGATORISCH, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

    Getrennte oder unverheiratete Eltern: die Anwesenheit beider Elternteile ist Pflicht, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

    Geschiedene Eltern: das endgültige und vollstreckte Scheidungsurteil mit Angabe der elterlichen Sorge. Bitte bringen Sie eine Kopie oder das Originaldokument mit, falls die Scheidung noch nicht in der Schweiz registriert wurde (die Obhut gewährt nicht zwingend die elterliche Sorge). Falls die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird, ist die Anwesenheit beider Eltern obligatorisch, falls dies nicht möglich ist, wird eine einfache Vollmacht, mit sichtbarer Unterschrift, und eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils verlangt.

    Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen vom gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Dieser muss einen Ausweis vorweisen. Ab dem 7. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes obligatorisch. Die Fingerabdrücke werden ab dem Alter von 12 Jahren erfasst und die Größe wird auf Ausweisdokumenten ab 14 Jahren angegeben.

    Alte Identitätsdokumente müssen an unseren Schaltern vorgelegt werden. Die persönlichen Daten, die in Ihren Identitätsdokumenten erscheinen, sind diejenigen, die im Personenstand registriert wurden. Die Fotos werden im Konsulat gemacht und der Preis ist im Service inbegriffen.

     

     

           

Links

Informationen zu Pass und Identitätskarte

Bundesgesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG)

Zum Anfang
Letzte Aktualisierung 04.06.2019

Facebook Twitter LinkedIn Threema Whatsapp Email

Kontakt

Consulado geral da Suíça
Rua Cândido Mendes 157
11° andar
20241-220 Rio de Janeiro / RJ
Brasil

Karte

Telefon
Zentrale +55 21 3806 2100

Vertretung Mailbox riodejaneiro@eda.admin.ch
Konsularische Angelegenheiten riodejaneiro.servicos@eda.admin.ch
Visa Mailbox riodejaneiro.visa@eda.admin.ch
Swissnex Mailbox hello.brazil@swissnex.org

Webseite Zentrale

Webseite swissnex Brazil

Schalteröffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30
Dienstag 09:00 - 11:30
Mittwoch 09:00 - 11:30
Donnerstag 09:00 - 11:30
Freitag 09:00 - 11:30
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Telefonauskünfte Konsularischer Dienst
Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:00
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

  • Feiertage

Social Media

@SwissAmbBrazil

@RepresentacoesSuicasnoBrasil

@suicanobrasil

LinkedIn Profil

Konsularbezirk

Die Bundesstaaten Acre, Alagoas, Amapa, Amazonas, Bahia, Ceará, Distrito Federal, Espirito Santo, Goiás, Maranhão, Minas Gerais, Pará, Paraíba, Pernambuco, Piauí, Rio de Janeiro, Rio Grande do Norte, Rondônia, Roraima, Sergipe, Tocantins

Kontaktinformationen drucken

Kontakt

Consulado geral da Suíça
Av. Paulista 1754, 4° andar
Edificio Grande Avenida
01310-920 São Paulo / SP
Brasil

Karte

Telefon
Zentrale +55 11 33 72 82 00

Vertretung Mailbox saopaulo@eda.admin.ch
Visa Mailbox saopaulo.visa@eda.admin.ch
SBH Brasilien in Sao Paulo sao.sbhbrazil@eda.admin.ch
swissnex ask.brazil@swissnex.org

Webseite Zentrale

Schalteröffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30
Dienstag 09:00 - 11:30
Mittwoch 09:00 - 11:30
Donnerstag 09:00 - 11:30
Freitag 09:00 - 11:30
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen
Telefonzeiten für konsularische Dienstleistungen
Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 12:00
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen

  • Feiertage 

Social Media

@SwissAmbBrazil

@RepresentacoesSuicasnoBrasil

@suicanobrasil

LinkedIn Profil

Konsularbezirk

Die Bundesstaaten Mato Grosso, Mato Grosso do Sul, Paraná, Rio Grande do Sul, Santa Catarina und São Paulo

Kontaktinformationen drucken
Sitemap

  • Online-Schalter EDA
  • Helpline

  • Kontakt

Online-Schalter EDA
Vom Ausland aus konsularische Dienstleistungen online in Anspruch nehmen. © EDA

Online-Schalter EDA

Vom Ausland aus konsularische Dienstleistungen online in Anspruch nehmen.

Fragen zum Online-Schalter EDA beantwortet die zuständige Schweizer Vertretung vor Ort.

Helpline EDA

Helpline EDA

Konsularische Fragen
Tel. +41 800 24-7-365 oder
Tel. +41 58 465 33 33
365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Aktuell

  • News
  • Newsletter
  • Veranstaltungen
  • Feiertage
  • Offene Stellen

Vertretungen

  • Schweizerische Botschaft in Brasilien
  • Programm Road to Belem

Reisehinweise

  • Reisehinweise für Brasilien
  • Reisehinweise kurz erklärt
  • Tipps vor der Reise
  • Reisedokumente, Visum und Einreise
  • Tipps während der Reise
  • Häufig gestellte Fragen
  • Terrorismus und Entführungen
  • Erdbeben
  • Radioaktivität
  • Hilfe im Ausland
  • Reiselinks
  • E-Mail-Abonnierung Reisehinweise
  • Travel Admin App

Leben & Arbeiten in Brasilien

  • Vertretungen in der Schweiz
  • Arbeiten im Ausland
  • Ruhestand im Ausland
  • Rückwandern
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
  • Schweizer Institutionen in Brasilien
  • Vereine
  • Rechte und Pflichten der Schweizer Personen im Ausland
  • Auswandern
  • Temporärer Auslandaufenthalt

Dienstleistungen

  • An- und Abmeldung, Adressänderung
  • Pass und Identitätskarte
  • Politische Rechte
  • Führerausweis und Fahrzeug
  • Hilfe bei Notlagen im Ausland
  • Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
  • Beglaubigungen
  • Bestätigungen
  • Sozialversicherungen
  • Fundgegenstände
  • Militärpflicht
  • Strafregisterauszug
  • Ahnenforschung
  • Stipendien
  • Liechtenstein - konsularische Dienstleistungen
  • Zahlungsarten und Gebühren
  • Travel Admin – Online-Registrierung für Auslandreisen
  • Nützliche Links
  • Vertrauensarzt, Vertrauensanwalt und Übersetzer
  • Schweizer Revue und SwissInfo
  • Bürgerrecht
  • Zivilstandswesen
  • Handelsförderung für Unternehmen
  • SwissInTouch – die App für die Auslandschweizergemeinschaft

Visa & Einreise in die Schweiz

  • Visa – Einreise in die Schweiz und Aufenthalt
  • Auskünfte und Kontakte
  • Leben in der Schweiz
  • Informationen zur Schweiz
  • Geschäftstätigkeit in der Schweiz

Die Schweiz und Brasilien

  • Bilaterale Beziehungen Schweiz–Brasilien
  • Wirtschafts- und Exportförderung
  • St. Gallen Institute of Management in Latin America – GIMLA

Schweizerische Eidgenossenschaft

  • Impressum

  • Rechtliches

© Schweizerische Eidgenossenschaft