Bilaterales Rahmenabkommen mit Tschechien

Ein Tram fährt durch die tschechische Ortschaft Olomuc.
Der Bau einer neuen Tramlinie in Olomouc erhöht die Zuverlässigkeit und damit auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Tschechischen Republik. © SECO

Die Schweiz hat mit Tschechien 2007 ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen hält die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des Beitrags fest. 

Das Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Tschechischen Republik betrifft die Durchführung der schweizerisch-tschechischen Zusammenarbeit zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Es wurde am 20. Dezember 2007 abgeschlossen und ist durch Notenaustausch am 3. März 2008 in Kraft getreten.

Das Hauptabkommen

Annex 1 (en) des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die geographische sowie die thematische Fokussierung fest. (Geänderte Version vom 11. Februar 2011)

Annex 1 (PDF, 10 Seiten, 132.2 kB, Englisch)

In Annex 2 (en) sind die Abwicklungsprozeduren vereinbart. Die Prozeduren für die Projekteingabe, die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die Auszahlung, das Controlling und die Audits sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt. (Geänderte Version vom 5. Mai 2009)

Annex 2 (PDF, 10 Seiten, 106.3 kB, Englisch)

Annex 3 schliesslich beinhaltet die Prozeduren für spezielle Finanzierungsfazilitäten, wie die sogenannten «Block Grants», die «Project Preparation Facility», den «Technical Assistance Fund» sowie den «Scholarship Fund». (Geänderte Version vom 5. Mai 2009)

Annex 3 (PDF, 43.7 kB, Englisch)