Umtausch Führerausweis nach Wohnsitznahme im Ausland

Die Bedingungen für den Erwerb eines lokalen Führerausweises sind in der nationalen Gesetzgebung des Wohnsitzlandes geregelt. In den meisten Ländern dürfen Schweizer Motorfahrzeugführerinnen und Motorfahrzeugführer bis höchstens ein Jahr nach Einreise mit ihrem Schweizer Führerausweis Motorfahrzeuge führen. In gewissen Ländern muss schon nach drei Monaten ein Führerausweis des Wohnsitzlandes vorgewiesen werden. Die Verfahren und Bedingungen zur Beantragung eines ausländischen Führerausweises sind von Land zu Land verschieden.

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei den zuständigen lokalen Behörden, halten Sie sich an die Gesetzgebung und die Anweisungen und tauschen Sie Ihren Schweizer Führerausweis innerhalb der vorgeschriebenen Fristen um. Falls Sie die Fristen ungenutzt verstreichen lassen, müssen Sie allenfalls eine Fahrprüfung absolvieren.

Umtausch in Italien

Gemäss dem zwischen der Regierung der Italienischen Republik und dem Schweizer Bundesrat unterzeichneten Abkommens über die gegenseitige Anerkennung und den Umtausch von Führerausweisen, sind für den Umtausch weder eine Übersetzung des schweizerischen Führerscheins noch weitere, von einer Schweizer Vertretung im Ausland oder einer anderen Schweizer Behörde ausgestellten Dokumente erforderlich. Vorbehalten bleibt die Übergabe des Originalführerscheins und der vorgesehenen Formulare an die zuständige italienische Behörde, sowie die Zahlung allfälliger Gebühren.