In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger bei konsularischen Anfragen an die Schweizer Vertretungen wenden. Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und der liechtensteinischen Staatsangehörigen im Ausland.
Liechtenstein - konsularische Dienstleistungen
Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz nehmen die Interessen von liechtensteinischen Bürgerinnen und Bürgern im Ausland grundsätzlich im gleichen Umfang wahr wie die Interessen von Schweizer Staatsangehörigen. Die Wahrung der Interessen umfasst:
- Gewährleistung des diplomatischen und konsularischen Schutzes
- Registrierung der im Ausland lebenden liechtensteinischen Staatsangehörigen
- Ausstellen von Pässen mit kurzer Gültigkeitsdauer (Notpass)
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen für Pässe und Identitätskarten
- Abwicklung von Zivilstandsgeschäften
- Hilfe im Notfall für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland
Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Amt für Auswärtige Angelegenheiten (AAAM)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Schweizer Vertretung.
Informationen für liechtensteinische Staatsangehörige
Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und der liechtensteinischen Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich deshalb liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger bei konsularischen Anfragen an die Schweizer Vertretung richten. In Österreich ist dies nicht der Fall; Liechtenstein ist hier durch eine eigene Botschaft vertreten.
Seit der Eröffnung des Regionalen Konsularcenters in Wien ist die liechtensteinische Botschaft in Österreich auch für in der Slowakei, Kroatien, Ungarn, Tschechischen Republik, Slowenien und Bosnien und Herzegowina lebende liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger bei konsularischen Angelegenheiten zuständig.
Nützliche Dokumente und Links
- Immatrikulation und Adressänderung
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Onlineschalter
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Ausländer- und Passamt
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Zivilstandsamt
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Amt für Soziale Dienste
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – Hilfe für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland
- Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein – AHV/IV/FAK
- Merkblatt über die freiwillige Versicherung für Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner im Ausland
Online-Schalter
Sie haben am Online-Schalter die Möglichkeit, konsularische Dienstleistungen wie z.B. Anmeldung ins Auslandschweizerregister, Meldungen über Änderungen des Zivilstands, Adressänderungen usw. vorzunehmen.