Nach Artikel 11 und Anhang Ziffer 2 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz (SR 191.11) werden folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben:
Gebühren und Spesen
Kategorie |
Betrag in RSD |
---|---|
Bestätigung oder Bescheinigung OHNE Recherchen oder Abklärungen, für jedes Dokument |
4'400.00 |
Bestätigung oder Bescheinigung MIT Recherchen oder spezifischen Abklärungen im Vorfeld, je halbe Stunde Zeitaufwand |
8'200.00 |
Attestieren von Ausfuhrdeklarationen im Reiseverkehr (tax free for tourists) |
unentgeltlich |
Versandkosten |
500.00 |
Informationen zu den Zahlungsmodalitäten der Schweizer Vertretung
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.