Mit dem neuen Staatsvertrag - dem vierten nach 1892, 1924 und 1954 - bekräftigen die Schweiz und Österreich ihr gemeinsames Engagement für den Schutz und die Nutzung des Alpenrheins. Der Vertrag umfasst Regelungen und Massnahmen, um Hochwasserrisiken im Rheintal zwischen der Illmündung und dem Bodensee zu reduzieren. So werden auf rund 26 Kilometern Hochwasserschutzbauten erneuert oder saniert, und die Abflusskapazität wird erhöht. Das dazu erarbeitete Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein leitet die Internationale Rheinregulierung (IRR). Es soll voraussichtlich 2052 abgeschlossen sein.
Staatsvertrag Schweiz-Österreich: Tradition mit Zukunft
Der neue Staatsvertrag setzt die über 130-jährige Zusammenarbeit der beiden Länder zur Regulierung des Alpenrheins fort. Die Unterzeichnung fand im Rahmen eines Festakts mit Bundesrat Albert Rösti und dem österreichischen Bundesminister Norbert Totschnig sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz und Österreich sowie des Landes Vorarlberg und des Kantons St. Gallen statt. Beide Seiten betonten die Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und des Dialogs beim Hochwasserschutz. Der Staatsvertrag werde die Sicherheit im Rheintal erhöhen, und er nehme auch Rücksicht auf die Natur und die Bedürfnisse der Bevölkerung, sagte Bundesrat Rösti in seiner Rede.
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung vom 8.5.2024: Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Verbesserung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein
BAFU-Webdossier zum Alpenrhein
Webseite der Internationalen Rheinregulierung IRR zum Projekt Rhesi
Adresse für Rückfragen:
Mediendienst, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 90 00, E-Mail: medien@bafu.admin.ch
Herausgeber:
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation