Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für EU/EFTA-Staatsangehörige
Sie sind EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz.
Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.