Brauche ich ein nationales Visum?

Meine Staatsangehörigkeit Visumpflicht (ja/nein)
Deutschland Nein

Einreise und Aufenthalt in der Schweiz für EU/EFTA-Staatsangehörige

Sie sind EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz.

Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist. Der Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung ist mit den erforderlichen Dokumenten direkt in der Schweiz beim zuständigen kantonalen Migrationsamt einzureichen. Innert 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz und vor Stellenantritt, müssen sich die Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.

Andere Staatsangehörigkeiten mit Schengen-Aufenthaltsbewilligung

Gemäss der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Art. 9 sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen nationalen Visum eines Schengen-Staates (Visum D) von der Visumpflicht befreit.

Bitte beachten Sie die Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit in welcher die Visumpflicht und entsprechende Ausnahmen nach Länder in alphabetischer Ordnung gelistet werden.

Für Fragen bezüglich ihrem zukünftigen Aufenthaltstitel in der Schweiz bitten wir Sie, sich direkt mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in Verbindung zu setzen.

Sollte die oberwähnte Situation nicht auf Sie zutreffen, bitten wir Sie sich mit der zuständigen Schweizer Vertretung in Verbindung zu setzen:

Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen

Andere Staatsangehörigkeiten

Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM. 

SEM – Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit (Anhang 1, Liste 1: Staatsangehörigkeit)

Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:

Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?

Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Sie sind aber verpflichtet, Ihre Ankunft innerhalb 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Behörde zu melden.