Das Quellensteuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Es ermöglichte im Sinne der Weissgeldstrategie des Bundesrats die Regularisierung in der Schweiz gehaltener Vermögenswerte britischer Steuerpflichtiger und die Besteuerung darauf anfallender Einkünfte. Gemäss diesem Abkommen hatten die britischen Steuerpflichtigen die Wahl, entweder eine direkt auf ihren Konten erhobene und den britischen Behörden anonym übermittelte Quellensteuer zu entrichten oder freiwillig Meldung zu erstatten. Dieses Modell verliert jedoch seine Daseinsberechtigung aufgrund der Einführung des automatischen Informationsaustauschs zwischen der Schweiz und der EU per 1. Januar 2017, der 28 Mitgliedstaaten und Gibraltar betrifft.
Das Aufhebungsabkommen regelt insbesondere die Modalitäten bei der Überweisung der letzten Steuerbeträge und der Übermittlung der letzten freiwilligen Meldungen an die britischen Steuerbehörden. Die Bestimmungen des Quellensteuerabkommens bleiben weiter auf alle während ihrer Geltungsdauer eingetretenen Tatsachen und entstandenen Rechtsverhältnisse anwendbar.
Auch mit Österreich hat die Schweiz ein Quellensteuerabkommen abgeschlossen, das beim Übergang zum Standard des automatischen Informationsaustauschs mit der EU aufgehoben werden wird. Die beiden Länder haben am 11. November 2016 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet.
Aufhebungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich(pdf, 43kb)
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