Die EU und die Schweiz anerkennen beide die Notwendigkeit und die Verantwortung zum nachhaltigen Schutz von Klima und Umwelt. Sie vertreten bei der Suche nach globalen Lösungen im Rahmen von internationalen Konferenzen zur nachhaltigen Entwicklung und zum Klimawandel ähnliche Positionen.
Um die natürlichen Ressourcen Europas besser schützen zu können, haben die Mitgliedstaaten der EU im Laufe der Jahre eine umfangreiche Umweltgesetzgebung geschaffen. Es wurden europäische Rahmengesetze erlassen, beispielsweise zur Verbesserung der Luft- und Wasserqualität, zur Förderung der Abfallverwertung, zur Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr oder zur Einschränkung der Jagd auf Zugvögel.
Mit dem Europäischen Green Deal hat die EU-Kommission Ende 2019 den Fahrplan für eine nachhaltige Wirtschaft in der EU vorgestellt. Die Schweiz teilt viele der darin enthaltenen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, und namentlich die Übernahme einer führenden Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. In ihrer jeweiligen Nachhaltigkeits-, Umwelt-, Energie- und Klimapolitik verfolgen die Schweiz und die EU ein weitgehend gleichwertiges Ambitionsniveau.
Die Schweiz und die EU haben im November 2017 ein Abkommen über die Verknüpfung ihrer CO2-Emissionshandelssysteme (ETS) unterzeichnet. Dieses ist anfangs 2020 in Kraft getreten.
Europäische Umweltagentur in Kopenhagen
Auch wenn die Schweiz meist über eigene Umweltschutzstandards verfügt, verfolgt die hiesige Industrie die Entwicklung der Produktnormen in der EU aufmerksam. Die Schweiz hat ausserdem ein Interesse am Austausch vergleichbarer Daten über den Zustand der Umwelt mit ihren Nachbarländern. Deshalb schloss sie mit der EU im Jahr 2004 ein Abkommen über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur ab. Diese Institution mit Sitz in Kopenhagen sammelt und analysiert Daten über den Zustand der Umwelt in Europa.