Die 26 Kantone sind Träger der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie haben weitreichende Kompetenzen und wirken entsprechend bei der Ausarbeitung der Europapolitik der Schweiz mit, wenn ihre Interessen tangiert sind. Die Kantone bestimmen ihre Positionen in der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Diese verfügt über eine Vertretung bei der Mission der Schweiz bei der EU.
Die aussenpolitischen Mitwirkungsrechte der Kantone sind verfassungsrechtlich garantiert. Artikel 55 BV hält fest, dass die Kantone an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide «mitwirken», die «ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betreffen». Der Bund ist in solchen Fällen verpflichtet, sie zu «informieren» und «ihre Stellungnahmen einzuholen». Den Stellungnahmen der Kantone kommt «besonderes» Gewicht zu, wenn sie in ihren Zuständigkeiten betroffen sind. In der Praxis werden die Kantone bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten beigezogen und sind durch Fachpersonen in den Schweizer Verhandlungsdelegationen vertreten.
Ein Beispiel für diese Mitwirkung sind die verschiedenen Vertretungen der Kantone in der Bundesverwaltung. Zudem verfügen die Kantone über einen Informationsbeauftragten bei der Mission der Schweiz bei der EU in Brüssel. Dieser hat den Auftrag, die bilateralen Beziehungen in den Bereichen zu verfolgen, welche die Interessen der Kantone direkt oder indirekt tangieren. Steuerwesen – in der Schweiz erheben die Kantone die Steuern –, polizeiliche Zusammenarbeit (Schengen) – die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen –, Personenfreizügigkeit, Bildung, Energie: Das Themenspektrum ist breit, und viele europapolitische Dossiers betreffen den Kompetenzbereich der Kantone.
Die Stimme der Kantone
Die Vertretungen der Kantone bei der Mission und in der Bundesverwaltung informieren die Konferenz der Kantonsregierungen, die ihren Sitz in Bern hat. Mitglied dieser Plattform für die Zusammenarbeit sind, wie der Name schon sagt, die politischen Vertreterinnen und Vertreter der 26 Kantonsregierungen: Jeder Kanton, ob gross oder klein, hat darin Sitz und Stimme. Die KdK hat sich im Laufe der Jahre gerade auch in Fragen der Europapolitik als natürliche Schnittstelle zwischen Bund und Kantonen etabliert. Die Mitwirkung der Kantone ist ein zentraler Bestandteil des Föderalismus schweizerischer Prägung: Sie verschafft der Stimme der Kantonsregierungen Gehör und trägt dazu bei, die aussenpolitischen Entscheide des Bundesrates im Innern und gegen aussen abzustützen.