Die Ergänzungssteuer ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Als Bundessteuer erzielt sie die nötige internationale Akzeptanz. Die Umsetzung durch die Kantone trägt dem Steuerföderalismus Rechnung.
Der Bund erhält 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer. Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden dazu verwendet, die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern. Das Projekt ist damit für den Bund haushaltsneutral.
Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen. Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone erhalten damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Über den Verwendungszweck können sie autonom entscheiden, allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.
Enger Zeitrahmen
Angesichts des zeitlichen Drucks hat der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen beschlossen. Mit einer neuen Verfassungsnorm wird der Bund ermächtigt, das OECD/G20-Projekt umzusetzen. In einem zweiten Schritt regelt der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung. Danach wird ein Bundesgesetz die Verordnung ablösen.
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