Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst

13.01.2016

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Änderung der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD) genehmigt. Diese Anpassung ist zum Teil in der neuen europäischen Regelung begründet. Die Neuerungen betreffen zum einen die Ausweitung des Geltungsbereichs der europäischen Regelung auf die An- und Abfluggebühren sowie zum anderen die Quersubventionierung der Flugsicherungsdienste auf Regionalflugplätzen.