Die Strukturen für die interdepartementale Koordination in den Bereichen Sicherheit und Cyberrisiken werden überprüft
Das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Finanzdepartement (EFD) haben ein Projekt eingesetzt, das die Strukturen für die interdepartementale Koordination in den Bereichen Sicherheit und Cyberrisiken überprüfen soll. Damit werden Aufträge erfüllt, die der Bundesrat 2019 erteilt und 2022 präzisiert hat. Als Projektleiter wurde Martin Dumermuth, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Justiz, eingesetzt.
Bereits im Jahr 2019 hatte der Bundesrat das EFD beauftragt, die Strukturen im Cyberbereich bis Ende 2022 zu evaluieren. © Shutterstock
In den Bereichen Sicherheit und Cyberrisiken besteht heute je ein Bundesratsausschuss (Sicherheitsausschuss, Cyberausschuss). Die Ausschüsse beurteilen die relevante Lage, koordinieren departementsübergreifende Geschäfte in ihren Bereichen und bereiten solche Geschäfte bei Bedarf für Entscheide des Bundesrats vor.
Beiden Bundesratsausschüssen ist je eine Kerngruppe zugeordnet (Kerngruppe Sicherheit und Kerngruppe Cyber). Die Gruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und – im Cyberbereich – der Kantone zusammen. In erster Linie beurteilen die Kerngruppen aktuelle Risiken und sorgen für die Früherkennung von Herausforderungen in den Bereichen Sicherheit und Cyber. Sie unterstützen ihren Bundesratsausschuss und können dort Anträge stellen.
Sowohl die Bundesratsausschüsse als auch die Kerngruppen haben nur koordinative Funktionen und verfügen nicht über Entscheidkompetenzen.
Mit der eingeleiteten Evaluation werden Aufträge des Bundesrats erfüllt. Bereits im Jahre 2019 hatte der Bundesrat das EFD beauftragt, die Strukturen im Cyberbereich bis Ende 2022 zu evaluieren. Er beschloss ferner, die Ende 2021 auslaufende Rechtsgrundlage für die Koordinationsstrukturen im Sicherheitsbereich um ein Jahr zu verlängern. Gleichzeitig erteilte er dem VBS den Auftrag, diese Strukturen bis Ende 2022 zu überprüfen. Die Auftragserteilung ist vor Ausbruch des Ukraine-Krieges erfolgt.
Wegen der zeitlichen Koinzidenz der beiden Evaluationsverfahren sowie ihres sachlichen Zusammenhangs wurden die beiden Verfahren zusammengelegt und zu einem einzigen Projekt vereinigt. Bis im Herbst ist ein Bericht vorzulegen, der die Evaluationsergebnisse darstellt und allfällige Anpassungsmöglichkeiten aufzeigt.
Links
- Ausschüsse des Bundesrates
- Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates (2. Dezember 2016)
- Weisungen über die Organisation der sicherheitspolitischen Führung des Bundesrates (Verlängerung vom 2. Februar 2022).
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (vom 27. Mai 2020; Stand am 1. April 2021)