Migrationspartnerschaften

Die Schweiz hat Migrationspartnerschaften geschaffen, um konstruktive Lösungen für die Herausforderungen der Migration zu finden und die mit ihr verbundenen Chancen zu nutzen. Innerhalb der Bundesverwaltung wirkt die DEZA an ihrer Umsetzung mit. 

Die internationale Migration hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Durch die gestiegene Mobilität und einfachere Verfügbarkeit von Informationen und Kommunikationsmitteln ist sie vielschichtiger und globaler geworden. Auch wenn die Gründe für Migration – Armut, Kriege, Menschenrechtsverletzungen, Wirtschaftskrisen und Klimawandel – sich nicht grundlegend geändert haben, sorgen sie durch ihr Ausmass und ihre Verknüpfungen untereinander für eine noch grössere Komplexität des Phänomens. Um den damit verbundenen Herausforderungen gerecht zu werden, hat die Schweiz das innovative Instrument der Migrationspartnerschaften geschaffen.

Im Rahmen dieser Migrationspartnerschaften bemüht sich die Schweiz heute, die Migrationsthematik als umfassendes und globales Phänomen zu betrachten und ein gerechtes Gleichgewicht der Interessen der Schweiz, ihrer Partnerländer und der Migrantinnen und Migranten selbst («Win-win-win»-Konzept) anzustreben. Diese Partnerschaften bieten die Möglichkeit, konstruktive Lösungen für die Herausforderungen der Migration zu finden, die damit verbundenen Chancen zu nutzen und die Synergien zwischen den Akteuren der Migrationspolitik auszuschöpfen.

Verankerung im Bundesgesetz

Das Konzept der Migrationspartnerschaften ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) im Artikel 100 verankert, welcher dem Bundesrat den Auftrag erteilt, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten zu fördern.

Migrationspartnerschaften sind langfristig ausgerichtet und sollen so lange bestehen, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringen. Sie werden entweder durch einen Staatsvertrag (völkerrechtlich verbindliches Abkommen) oder durch ein Memorandum of Understanding (völkerrechtlich nicht verbindliches Abkommen oder Absichtserklärung) formalisiert.

Flexibel und auf das jeweilige Land abgestimmt

Der Inhalt einer Migrationspartnerschaft ist flexibel gestaltbar und weicht von Land zu Land ab, da er die spezifischen Interessen der jeweiligen Akteure widerspiegelt. Wesentliche Bestandteile von Migrationspartnerschaften sind Projekte und Programme mit einem konkreten Bezug zu Einwanderungs- und Auswanderungsfragen, etwa in folgenden Bereichen:

  • Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration
  • Stärkung von staatlichen Strukturen im Herkunftsland (z. B. Unterstützung der Einwanderungsbehörden)
  • Prävention irregulärer Migration (z. B. Informationskampagnen über Möglichkeiten und Risiken)
  • Legale Migration (z. B. Visapolitik sowie Aus- und Weiterbildung)
  • Hilfe im Kampf gegen Menschenhandel
  • Migration und Entwicklung (Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Rücküberweisungen der Migrantinnen und Migranten ins Herkunftsland; Stärkung der Fähigkeit der Gemeinschaften in der Diaspora, zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer beizutragen)
  • Integration der Migrantinnen und Migranten im Aufnahmeland

Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes können Migrationspartnerschaften weitere aussenpolitische Aktivitäten umfassen, die einen Migrationsbezug aufweisen (z. B.. zivile Friedensförderung, Menschenrechtsförderung, Sozialversicherungsabkommen).

Gesamtregierungsansatz

Konkret bezweckt der Abschluss einer Migrationspartnerschaft, eine kohärente Migrationspolitik der Schweiz (Gesamtregierungsansatz oder whole of government approach) im Interesse sämtlicher Partner sicherzustellen, indem sie die positiven Aspekte der Migration fördert und gleichzeitig konstruktive Lösungen für deren Herausforderungen bereitstellt (partnerschaftlicher Ansatz).

Die federführenden Akteure bei den Migrationspartnerschaften sind insbesondere das Staatssekretariat für Migration (SEM) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die EDA-Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) sowie die DEZA. An ihrer konkreten Umsetzung sind weitere Partner sowohl innerhalb der Bundesverwaltung (z. B. SECO) als auch ausserhalb der Bundesverwaltung beteiligt oder können beteiligt sein.

Externe Evaluation

Mit dem Ziel, eine unabhängige Überprüfung dieses Instruments durchzuführen, wurde eine externe Evaluation durchgeführt. Insgesamt fällt die Bilanz zur Wirkung und zum Mehrwert der Migrationspartnerschaften positiv aus. Die Ergebnisse der externen Evaluation bestätigen, dass die Migrationspartnerschaft das geeignete Instrument ist, um die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern durch eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu intensivieren.