Mögliche Modelle für Sorgfaltsprüfung durch Unternehmen

Bern, Medienmitteilung, 28.05.2014

Schweizer Unternehmen könnten bei Auslandaktivitäten zu einer Sorgfaltsprüfung und öffentlichen Berichterstattung über Menschenrechte und Umwelt verpflichtet werden. In einem Bericht zuhanden des Parlaments zeigt der Bundesrat verschiedene Lösungsmöglichkeiten auf und liefert damit die Grundlage für mögliche konkrete Gesetzesvorschläge.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (12.3980) und eine Empfehlung aus dem Grundlagenbericht Rohstoffe vom 27. März 2013. Die APK-N hatte den Bundesrat beauftragt, beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (SIR) ein Gutachten einzuholen und gestützt darauf Lösungsvorschläge für die Schweiz zu erarbeiten. Das Gutachten des SIR zeigt, dass in keiner der untersuchten nationalen Rechtsordnungen die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, eine umfassende Sorgfaltsprüfung über Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt sämtlicher Auslandaktivitäten durchzuführen oder darüber Rechenschaft abzulegen.

Massnahmen in anderen Staaten
Mit unterschiedlichen Massnahmen werden aber Sorgfaltsprüfungen und Rechenschaftsablagen gefördert. So müssen in Frankreich und Dänemark Grossunternehmen im Jahresbericht auch auf die Menschenrechte und den Umweltschutz eingehen. Im Vereinigten Königreich sind die Direktoren (Verwaltungsräte) einer Gesellschaft gesetzlich zur Berücksichtigung der langfristigen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit sowie zur Offenlegung nichtfinanzieller Indikatoren, namentlich im Bereich Umweltschutz, verpflichtet. Das europäische Parlament hat kürzlich eine Richtlinie gutgeheissen, welche die Unternehmen verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen über Menschenrechte und die Umwelt im Geschäftsbericht offenzulegen und ihre Strategie und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu schildern. In anderen Ländern wird die Berichterstattung etwa durch Anreize wie die Verleihung von Preisen oder die Erstellung von Rankings gefördert.

Mögliche Lösungen für die Schweiz
Auf der Grundlage des rechtsvergleichenden Gutachtens skizziert der Bundesrat in seinem Bericht mögliche gesetzgeberische Lösungen für die Schweiz. So könnte der Verwaltungsrat zu Massnahmen verpflichtet werden, die bei allen Aktivitäten der Gesellschaft die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt gewährleisten sollen. Denkbar wäre auch eine Erweiterung der Sorgfaltspflichten des Verwaltungsrates, der neben den Interessen des Unternehmens ebenfalls die Menschenrechte und den Umweltschutz beachten müsste.

Weiter könnten Unternehmen zur Berichterstattung im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz verpflichtet werden. Die Berichterstattung könnte unterschiedlich ausgestaltet werden (z.B. im Internet oder im Jahresbericht) und gäbe Auskunft über die Unternehmenspolitik und die Massnahmen, die zur Verringerung der identifizierten Risiken umgesetzt worden sind. Schliesslich wären auch verschiedene interne oder externe Kontrollmechanismen möglich.

Internationale Koordination
Ein verstärktes Engagement der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz darf nach Ansicht des Bundesrates die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandortes nicht beeinträchtigen. Mögliche Massnahmen müssen wirksam sein und einem Qualitätssiegel des Unternehmens entsprechen. Sie dürfen auch nicht zur Abschottung der Schweiz führen.

Das Ziel muss eine internationale Vereinheitlichung des Rechts sein, weil die Beachtung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt grenzüberschreitende Probleme sind. Zurzeit ist zwar kein Konsens über ein internationales Abkommen absehbar. Der Bericht stellt aber einen internationalen Trend in Richtung Transparenz und vermehrter direkter Verantwortung von Unternehmen fest.


Weiterführende Informationen

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD


Adresse für Rückfragen:

Nicholas Turin, Bundesamt für Justiz BJ, Tel. +41 58 462 41 92


Herausgeber:

Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten,Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement