Wie der Hochkommissar misst auch die Schweiz dem guten Funktionieren der UNO-Menschenrechtsorgane und Mechanismen grösste Bedeutung zu – so etwa der Arbeit von unabhängigen Experten, Sonderberichterstattern und Untersuchungskommissionen, welche über problematische Menschrechtslagen berichten und Verbrechen untersuchen. Besonders begrüsst die Schweiz, dass der Hochkommissar den Kampf gegen Straflosigkeit sowie die Stärkung der Rolle und Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft hoch auf seine Agenda setzt. Die Schweiz wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verantwortlichen für schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zur Rechenschaft gezogen werden.
Gemeinsam mit Argentinien und Marokko hatte die Schweiz die Schaffung des Mandats des Sonderberichterstatters für Wahrheit, Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Garantien der Nicht-Wiederholung initiiert. Gestern hat der Menschenrechtsrat dieses Mandat auf Antrag der Schweiz um drei Jahre verlängert. Mehr als 80 Staaten haben dessen Verlängerung explizit unterstützt. Nach schweren Menschenrechtsverletzungen müssen bei der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und eines nachhaltigen Friedens, die Rechte der Opfer geschützt, die Vergangenheit aufgearbeitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Sonderberichterstatter unterstützt betroffene Staaten bei dieser langwierigen und schwierigen Arbeit.
Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung gehört zu einem weiteren Schwerpunkt der Schweiz, denn gegenwärtig haben weltweit noch immer mehr als zwei Milliarden Menschen keinen ausreichenden Zugang zu sauberem Trinkwasser.
Weiterführende Informationen
UNO-Menschenrechtsrat,UN-Hochkomissariat für Menschenrechte (en),Engagement der Schweiz,Wasser – unveräusserbares Recht auf eine knappe Ressource
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