Bern, Medienmitteilung, 24.06.2015

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer leben im Ausland oder unternehmen Reisen in ein anderes Land. Entsprechend steigt der Bedarf an konsularischen Dienstleistungen, die das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA erbringt. In einem heute veröffentlichten Bericht zeigt der Bundesrat erstmals in kompakter Form auf, wie die Hilfeleistung an Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die im Ausland in Schwierigkeiten geraten sind, organisiert ist, welche Leistungen der Bund in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden, Partnerstaaten, privaten Organisationen und weiteren Dritten erbringen kann, welche Herausforderungen sich dabei für die Betroffenen stellen und wo der Hilfe auch Grenzen gesetzt sind.

Die Anzahl Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben oder sich dort auf der Durchreise befinden, nimmt stetig zu. Entsprechend steigt der Bedarf an konsularischen Dienstleistungen, die das eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA erbringt. Es hat daher in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen eingeleitet, um das bereits bestehende Angebot an konsularischen Dienstleistungen zugunsten in Schwierigkeiten oder gar in Not geratener Schweizerinnen und Schweizer im Ausland kontinuierlich auszubauen. Der Bericht zu den Konsularischen Strukturen zur Unterstützung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats Abate 11.3572 an seiner heutigen Sitzung gutgeheissen hat, befasst sich mit der Organisation dieser Hilfeleistung und schafft gleichzeitig einen engen Bezug zum neuen Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (kurz: Auslandschweizergesetz), das voraussichtlich am 1. November 2015 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz verankert einerseits den sogenannten „Guichet unique“-Ansatz für konsularische Belange und damit auch für eine weiter verstärkte Kundenorientierung, sorgt andererseits aber auch für mehr Klarheit in der Frage des Umfangs und der Opportunität von konsularischen Dienstleistungen.

Der Bericht zeigt auf, dass dem EDA heute Kapazitäten im Krisenmanagement und konsularischen Schutz zur Verfügung stehen, die dank effizienten Strukturen und Instrumenten eine professionelle Betreuung und gegebenenfalls Intervention zugunsten betroffener Schweizerinnen und Schweizer im Ausland ermöglichen. Mit der jeden Tag während 24 Stunden zugänglichen Helpline EDA verfügt die Konsularische Direktion über ein Instrument, das wesentlich zu einer verstärkten Prävention und Sensibilisierung bei Reisewilligen und damit letztlich zu einer Reduktion von konsularischen Notfällen beiträgt. In seinen seit Jahren bewährten Reisehinweisen macht das Krisenmanagement-Zentrum weiter systematisch auf mögliche Gefahren und Risiken in 176 Ländern aufmerksam. Mit der online-Plattform Itineris bietet das EDA sodann eine Dienstleistung an, auf der Schweizerinnen und Schweizer ihre Auslandreisen registrieren können. Verschärft sich die Sicherheitslage, ermöglichen die so erfassten Daten eine rasche Information per SMS und im Not- und Krisenfall eine direkte Kontaktnahme. Die App Itineris für Smartphones und Tablets rundet schliesslich das Angebot ab. Sie bietet neben Reisehinweisen und Kontaktinformationen der Auslandsvertretungen zusätzliche, anlassbezogene Informationen, die u.a. mittels Push-Mitteilungen bezogen werden können. Am Ende entscheidet aber meist der Faktor Mensch über Erfolg und Zufriedenheit einer Intervention. Der Bericht zeigt daher auch auf, wie das EDA die Aus- und Weiterbildungsmassnahmen für das bei Krisen- und Notfällen eingesetzte Personal laufend ausgebaut und professionalisiert hat und parallel dazu der Präventionsarbeit grösste Beachtung schenkt.


Weiterführende Informationen

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Bericht(pdf, 228kb)


Adresse für Rückfragen:

Helpline EDA
Tel.: +41 (0)800 24-7-365
E-Mail: helpline@eda.admin.ch
Internet: www.helpline-eda.ch
Skype: helpline-eda


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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