Welche Persönlichkeiten sucht das EDA für den Concours «Internationale Zusammenarbeit»?

Das Arbeiten unter teilweise schwierigen Bedingungen, sei es aufgrund politischer oder auch klimatischer Gegebenheiten, fordert von den Programmbeauftragten insbesondere eine gefestigte, belastbare und gleichzeitige offene Persönlichkeit. Dank ihrer Flexibilität stellen sie sich rasch auf neue Situationen ein, ohne dabei die globalen Zusammenhänge der verschiedensten Projekte aus den Augen zu verlieren.

Analytisches, konzeptionelles Denken und daraus resultierendes strategisches Handeln sowie politisches und unternehmerisches Flair sind in der täglichen Arbeit genauso gefordert wie Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Menschen und Kulturen.

Rekrutiert das EDA immer noch Profile II?

Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und / oder extern rekrutiert. Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.

Was sind die Kernaufgaben der IZA-Programmbeauftragten?

Strategische Steuerung von Programmen:

  • Gesamtverantwortung für die Planung, Leitung, Überwachung und Evaluation von regionalen und/oder thematischen Projekten
  • Ermittlung neuer Projekte, die dann unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien des Einsatzlandes bewertet, ergänzt und der Zentrale unterbreitet werden
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Kooperationsstrategie und Mittelfristprogramme, hauptsächlich im eigenen Verantwortungsbereich

Vertretung von Programmen:

  • Vertretung des EDA und der Schweiz auf nationaler und internationaler Ebene in Bezug auf die betreuten Programme, Projekte und Themenbereiche
  • Vertretung der Programme vor den Entscheidungsinstanzen des EDA

Analyse, Beratung und Kommunikation:

  • Beobachtung und Analyse der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Entwicklung eines Landes oder einer Region
  • Proaktive Information und Kommunikation über Programme und Projekte sowie deren Entwicklungen und Fortschritte

Welche Herausforderungen bringt die Tätigkeit mit sich?

  • Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
  • Arbeiten in einem internationalen Umfeld
  • Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
  • Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld aufgrund der Versetzungsdisziplin
  • Herausforderungen im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners und der Schulbildung der Kinder
  • Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Teilweise schwierige Arbeitsbedingungen / Leben in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken

Lassen sich Berufs- und Familienleben vereinbaren?

Die spannenden und reizvollen Herausforderungen, welche das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für IZA-Programmbeauftragte mit sich bringen, stellen sich für das Umfeld der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert oft ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht. Langwierige Verhandlungen, regelmässige repräsentative Pflichten oder Einsätze aufgrund wechselnder politischer Verhältnisse zwingen Mitarbeitende zu einem sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund welcher sich IZA-Programmbeauftragte sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:

  • Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
  • Mangelnde medizinische Versorgung
  • Trennungen von Familie und Freunden
  • Wechsel von Schulen
  • Leben unter extremen klimatischen Bedingungen

Selbstverständlich ist es aber dennoch möglich Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. Es ist aber unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für diesen Lebensstil gemeinsam zu treffen.

Wie geht das EDA mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften um?

Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung.
In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.

Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt. 

Was bedeutet «Versetzungsdisziplin?»

Im EDA unterstehen Mitarbeitende der Karrieren «Internationale Zusammenarbeit», «Diplomatie» und «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen» der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karriere zu Karriere resp. natürlich auch von Person zu Person unterschiedlich:

  • Karriere «Internationale Zusammenarbeit»: ca. 1/3 im Ausland und 2/3 in der Schweiz
  • Karriere «Diplomatie»: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
  • Karriere «Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen»: Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der Karriere «KBF» während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland.

Kann mein/e Partner/in im Ausland ebenfalls arbeiten?

Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und, sofern es der lokale Stellenmarkt zulässt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden sein. Sie ist von Fall zu Fall individuell abzuklären.

Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Berufstätigkeit mit einer breiten Palette von Massnahmen. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung. 

family-office@eda.admin.ch

Wie viele Personen bewerben sich jeweils für den Concours?

Da der Concours in seiner heutigen Form relativ neu ist, sind Bewerbungszahlen oder Prognosen nur wenig aussagekräftig. 

Wichtiger als die Zahl eingegangener Dossiers ist vielmehr jene der effektiven Anstellungen. Diese richtet sich nach der Personalplanung des EDA und dem vom Parlament zur Verfügung gestellten Budget. Das EDA stellt nicht mehr Programmbeauftragte ein, als für künftige Aufgaben benötigt werden. 

Weitere Details zu den Zulassungswettbewerben der letzten Jahre finden Sie hier:

Statistiken Concours «Internationale Zusammenarbeit» Profile I & II

Welche Masterabschlüsse sind zugelassen?

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Concours «Internationale Zusammenarbeit» ist ein Hochschulstudium mit Lizentiat / Bachelor- und Masterabschluss einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder eine gleichwertige, von Swiss ENIC zur Anerkennung empfohleneausländische Ausbildung.

Das EDA begrüsst insbesondere auch Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss in den Bereichen Naturwissenschaften, Agrarwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft und Betriebswirtschaft, Recht sowie Medizin. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung

Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Masterstudium per Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vollständig abgeschlossen habe?

Nein, der Masterabschluss ist eine verbindliche Zulassungsbedingung.

Wenn Sie per Ende der Bewerbungsfrist noch kein Diplom erhalten haben, weil die Diplomfeier noch nicht stattgefunden hat, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Legen Sie Ihrer Bewerbung in diesen Fällen ein offizielles Schreiben Ihrer Universität oder Fachhochschule bei, welches den formellen Abschluss des Studiums bestätigt.

Hinweis: Falls Sie Ihr Bachelor- und Masterstudium im Ausland abschliessen, müssen Sie vor Beginn der erste Prüfungungsrunde die Anerkennungsempfehlung Ihres Abschlusses durch Swiss ENIC vorweisen können. Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern kann.

Swiss ENIC

Wie kann man sich auf das Selektionsverfahren vorbereiten?

Es besteht kein allgemein gültiges Rezept, um sich auf das Selektionsverfahren vorzubereiten. Die unterschiedlichen Disziplinen, die im Rahmen des Zulassungswettbewerbs geprüft werden, verlangen von den Kandidatinnen und Kandidaten ein breit gefächertes Allgemeinwissen, hohe Sprachkompetenzen sowie eine gefestigte Persönlichkeit. Des Weiteren sollten die Kandidatinnen und Kandidaten mit den Fragestellungen der internationalen Politik, der internationalen Zusammenarbeit sowie mit dem wirtschaftlichen und politischen Umfeld der Schweiz vertraut sein.

Es ist die Aufgabe der Teilnehmenden, ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und in die entsprechenden Fächer zu investieren. Es empfiehlt sich zudem, sich politisch auf dem Laufenden zu halten, regelmässig Medien aus dem In- und Ausland zu konsultieren und natürlich die Informationen und Publikationen der EDA-Website zu nutzen.

Wie oft kann der Concours wiederholt werden?

Der Concours darf einmal wiederholt werden, sofern die Zulassungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen und die Phase der administrativen Vorselektion gelten nicht als Prüfungsversuch. Erst der Zugang zu den Prüfungen der qualitativen Vorselektion gilt als Versuch. Bei einem Ausscheiden in der qualitativen Vorselektion oder der Selektion ist die Kandidatin oder der Kandidat zu einem zweiten Versuch berechtigt. Eine erneute Bewerbung mitsamt der Teilnahme an der qualitativen Vorselektion wird als letzter Versuch gewertet.

Der Zulassungswettbewerb muss auch bei der zweiten Teilnahme im vollen Umfang absolviert werden. Es besteht keine Möglichkeit, Prüfungsrunden zu überspringen, welche bei der ersten Teilnahme erfolgreich absolviert wurden.

Weiter dürfen sich Kandidierende pro Jahr nur auf einen der drei Zulassungswettbewerbe bewerben (Concours KBF, Concours Diplomatie, Concours Internationale Zusammenarbeit).

Darf man als Programmbeauftragte/r weitere Staatsbürgerschaften behalten?

Seit 1. Januar 2017 dürfen alle der Versetzungspflicht unterstehenden Personen des EDA ihre weiteren Staatsbürgerschaften behalten.

Art. 24 Abs. 2 BPV

Ist eine medizinische Eignungsprüfung notwendig?

Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.

Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Diese wird von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.

Wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt?

Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.

Die Personensicherheitsprüfung erfolgt bei Personen in sicherheitsempfindlichen Funktionen mit Zugang zu klassifizierten, also vertraulichen oder geheimen Informationen, Materialien oder Anlagen. 

Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung erteilen. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Mit einem negativen Ergebnis der Personensicherheitsprüfung kann die Ausbildung nicht angetreten, bzw. einer EDA-Karriere nicht beigetreten werden.

Was bietet das EDA?

Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA attraktive Anstellungsbedingungen.

Gibt es Hochschulpraktika im EDA?

Ja, ein Hochschulpraktikum im EDA ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit der Tätigkeit der Bundesverwaltung bzw. des Departements vertraut zu machen und erste Erfahrungen im internationalen Kontext zu sammeln.

Das EDA bietet interessierten Studierenden resp. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Praktikumsplätze an der Zentrale im Inland sowie in den verschiedensten Vertretungen im Ausland an. Personen mit Praktikumserfahrung im EDA werden bei den verschiedenen Zulassungswettbewerben nicht bevorzugt behandelt.

Informationen zu Stelleninseraten und Zulassungsbedingungen finden Sie unter

Hochschulpraktika im In- und Ausland

Ist ein vorgängiges Beratungsgespräch möglich?

Sowohl Programmbeauftragte wie auch weitere Fachspezialistinnen und -spezialisten des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte wählen Sie aus der untenstehenden Liste die Themen aus, die Sie interessieren, und senden Sie dann Ihre Fragen und Kontaktinformationen.

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Letzte Aktualisierung 20.07.2023

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