Kämpfe im Sudan: EDA schliesst Botschaft und evakuiert versetzbares Botschaftspersonal

Gewalttätige Auseinandersetzungen mitten in der Hauptstadt Khartum haben den Transitionsprozess jäh gestoppt, den der Sudan in den letzten Jahren verfolgt hat. Die Schweiz hat den Übergang zur Demokratie in dem nordostafrikanischen Land immer gestützt. Angesichts des jüngsten Ausbruchs der Gewalt ist nun aber die Sicherheit der Schweizer Staatsangehörigen und des Personals der Schweizer Botschaft die höchste Priorität des EDA. Dieses hat eine interdepartementale Krisenzelle eingesetzt.

Bild von oben auf das Flugfeld des Flughafens von Khartum, auf dem mehrere Flugzeuge zu sehen sind. Vier Flugzeuge sind ausgebrannt.

Zerstörte Flugzeuge auf dem Flughafen von Khartum: Die prekäre Sicherheitslage in der sudanesischen Hauptstadt erschwert die Evakuierung aus der Gefahrenzone. © Keystone

28.04.2023 – Rund 50 Personen mit Bezug zur Schweiz haben den Sudan verlassen

Gemäss den Informationen, die dem EDA vorliegen, konnten zwischen 24. und 27. April 2023 rund 50 Personen mit Bezug zur Schweiz mit Transporten ausreisen, die von Drittstaaten (insbesondere Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Schweden, Jordanien, dem Königreich Saudi-Arabien und dem Vereinigten Königreich) organisiert wurden.

Das EDA unterstützt die Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Sudan auf der Grundlage des Auslandschweizergesetzes und im Rahmen seiner Möglichkeiten. Sobald konkrete Flugmöglichkeiten von Drittstaaten bestätigt sind, informiert das EDA die angemeldeten Personen, ihre Daten im Falle einer Ausreisebereitschaft zu übermitteln. Diejenigen, die dies tun, erhalten systematisch alle Informationen über Flüge aus Khartum. Ausserdem erhalten sie vom EDA eine «Laisser-passer»-Bescheinigung.

In all diesen Informationen wird auf die individuelle Verantwortung und die Sicherheitsrisiken hingewiesen. Der Entscheid zu Ausreise ist ein individueller Entscheid. Es besteht kein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz.

Auslandschweizergesetz

25.04.2023 – Vier Schweizer Staatsangehörige verlassen Sudan mit deutscher und niederländischer Unterstützung

Auf Flügen, die von Deutschland und den Niederlanden durchgeführt wurden, konnten im Verlaufe des Montags auch vier Schweizer Staatsangehörige den Sudan verlassen. Zwei dieser Personen wurden nach Deutschland und die beiden anderen in die Niederlande ausgeflogen.

Das EDA setzt über sein Krisenmanagementzentrum (KMZ) seine Bemühungen fort, um Schweizer Staatsangehörige zu unterstützen, die den Wunsch geäussert haben, den Sudan zu verlassen.

25.04.2023 – Evakuiertes Botschaftspersonal in die Schweiz zurückgekehrt

Am frühen Dienstagmorgen sind sechs versetzbare Mitglieder des Botschaftspersonals und drei Begleitpersonen, die am Sonntag von Khartum nach Djibouti ausgeflogen worden waren, in Bern gelandet. Sie wurden dort vom Vorsteher des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, begrüsst. 

«Es ist eine grosse Erleichterung, heute Morgen hier in Bern-Belp zu sein und unser versetzbares Personal wieder in der Schweiz willkommen zu heissen», sagte Bundesrat Cassis, nachdem er die Evakuierten kurz nach 6 Uhr in Empfang genommen hatte. Die Lage in Khartum habe in den letzten Tagen sich rasch verschlechtert. Deshalb sei er froh, dass die Evakuierung erfolgreich durchgeführt werden konnte. Ein Flugzeug der Luftwaffe hatte die Evakuierten gestern Abend in Djibouti abgeholt. Er dankte Botschafter Christian Winter, dass dieser die Evakuierung des Botschaftspersonals «mit kühlem Kopf und starken Nerven» geleitet hat.

23.04.2023 – EDA schliesst Botschaft und evakuiert versetzbares Botschaftspersonal

Die Schweizerische Botschaft in Karthum ist seit Sonntag, 23. April 2023 geschlossen. Das versetzbare Botschaftspersonal und seine Begleitpersonen konnten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern und Drittstaaten evakuiert werden.

Sie sind wohlauf. Zwei Personen befinden sich auf dem Weg nach Äthiopien, der Rest konnte dank der Unterstützung durch Frankreich nach Dschibuti evakuiert werden.

Die Arbeiten laufen, um den Schweizer Staatsangehörigen im Sudan unter den schwierigen Umständen so weit wie möglich zu helfen. Die Schweiz selbst führt keine organisierte Ausreise für Schweizer Staatsangehörige im Sudan durch, arbeitet aber in diesem Bereich wo immer möglich eng mit Drittstaaten und Partnern zusammen. Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Helpline EDA wenden. Die im Internet publizierten Reisehinweise für den Sudan entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung. Die Reisehinweise werden laufend überprüft und bei Änderungen der Lage-Einschätzung angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf derselben Internetseite.

21.04.2022 – EDA prüft Optionen zur Evakuierung Schweizer Staatsangehöriger

Seit dem 17. April 2023 hat sich die Sicherheitslage im Sudan massiv verschlechtert. An diesem Samstag begann die gewalttätige Auseinandersetzung zwischen der nationalen Armee des Sudan und der Truppen der Rapid Support Forces (RSF). Die Kämpfe mitten in der Hauptstadt Khartum sind Folge und Ausdruck eines Machtkampfs der zwei Generäle, die die beiden Armeen leiten.

Das EDA zeigt sich sehr besorgt über den Ausbruch der Gewalt. In einem Tweet forderte es am 18. April 2022 die Konfliktparteien auf, die Kämpfe unverzüglich zu stoppen und miteinander einen Dialog zu beginnen.

Seither hat sich die Sicherheitslage allerdings weiter verschlechtert. Auch internationale Aufrufe zu einer zumindest temporären Waffenruhe blieben ohne Folgen. Deshalb prüft das EDA Möglichkeiten, um Schweizer Staatsangehörige und Teile des Personals der Schweizer Botschaft in Khartum aus dem Konfliktgebiet zu evakuieren. Deren Sicherheit steht im Vordergrund der Planungen des Krisenmanagement-Zentrums des EDA (KMZ).

Rund 100 Schweizer Staatsangehörige im Sudan gemeldet

Zurzeit sind bei der Schweizer Botschaft in Khartum rund 100 Personen mit Schweizer Nationalität angemeldet. Weitere sechs Personen haben sich auf «Travel Admin», der Reiseapplikation des EDA, eingetragen. Das EDA hat Kenntnis von einigen Touristen mit Schweizer Staatsangehörigkeit, die sich in den sudanesischen Gewässern des Roten Meeres befinden. Es informiert die betroffenen Personen und ihre Angehörigen und unterstützt sie nach Möglichkeit. Bisher haben knapp 10 Personen zurückgemeldet, dass sie potenziell an einer organisierten Ausreise interessiert wären, sollte dies möglich werden.

Eine Evakuierung stellt die Krisenzelle des KMZ, die seit Ausbruch der Kämpfe im Sudan aktiv ist, angesichts der prekären Sicherheitslage vor grosse Herausforderungen. «Für eine solche Evakuierung müssen die Sicherheitsbedingungen erfüllt sein, das heisst ein funktionierender Flughafen in der Region Khartum, ein sicherer Luftraum, gesicherte Zufahrtswege mit den erforderlichen Garantien, der Unterstützung und dem Engagement der Konfliktparteien», sagt Serge Bavaud, Chef des KMZ. Die Schweizerische Botschaft in Khartum steht in dauerndem Kontakt mit anderen Staaten, um Informationen auszutauschen und Möglichkeiten gemeinsamer Evakuierungsaktionen auszuloten. Bislang hat allerdings noch kein Land ihre Bürgerinnen und Bürger aus der Gefahrenzone bringen können.

Die Schweizerische Botschaft in Khartum hat ihre Aktivitäten eingeschränkt. Sie bleibt für die Unterstützung in Notfällen im Rahmen der Möglichkeiten verfügbar, ist aktuell jedoch für Besuche und Visumanfragen geschlossen. Das für solche Fälle bestehende Krisendispositiv ist aktiviert, und in Zusammenarbeit mit dem KMZ in Bern werden die Sicherheitsmassnahmen für die Mitarbeitenden vor Ort laufend aktualisiert. 

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