Frauen, Frieden, Sicherheit

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Frauen eine aktive Rolle spielen: In Konfliktprävention und Friedensprozessen, bei Wiederaufbau und Versöhnung nach Ende des Konflikts. Gleichzeitig sollen Frauen besser geschützt werden – insbesondere vor sexualisierter Gewalt. Dieses Engagement bekräftigt die Schweiz im nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325 «Frauen, Frieden und Sicherheit».

Gruppenbild mit Frauen und Männern, die ihre Arme kreuzen, ein Symbol gegen Vergewaltigung.
Gruppenbild am Workshop zu sexueller Gewalt in Zusammenhang mit Konflikten. Die gekreuzten Arme sind ein Symbol gegen Vergewaltigung. (Stop Rape). © IPSTC Nairobi

Die Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats und die Folgeresolutionen verpflichten die UNO-Mitgliedstaaten dazu, nationale Aktionspläne zu erstellen, um die Resolution umzusetzen. Der Aktionsplan 2018-2024 der Schweiz, der vierte seiner Art, setzt fünf thematische Schwerpunkte:

  1. Wirkungsvoller Einbezug von Frauen in die Konfliktprävention

  2. Mitwirkung und Einfluss von Frauen im Beilegen von Konflikten und in Friedensprozessen

  3. Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in Konflikten, auf der Flucht und bei der Migration

  4. Beteiligen von Frauen an Friedenseinsätzen und in der Sicherheitspolitik

  5. Multi- und bilaterales Engagement für die Resolution 1325 «Frauen, Frieden und Sicherheit». 

Nationaler Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325

Zwei Berichte wurden veröffentlicht, um zu veranschaulichen und zu überprüfen, wie der vierte Nationale Aktionsplan der Schweiz "Frauen, Frieden und Sicherheit" die Resolution 1325 des UNO-Sicherheitsrats umsetzt. Der jüngste Bericht dokumentiert die Laufzeit des Aktionsplans 2018-2022 und basiert auf einer Peer Review mit Deutschland. Der erste Bericht deckt den Umsetzungszeitraum zwischen Oktober 2018 und Ende 2019 ab.

Bericht zur Peer Review des vierten Nationalen Aktionsplans der Schweiz zu Frauen, Frieden und Sicherheit (NAP 1325) (PDF, 24 Seiten, 763.7 kB, Deutsch)

Bericht über die Umsetzung des vierten Nationalen Aktionsplans der Schweiz zu Frauen, Frieden und Sicherheit (NAP 1325). Umsetzungsphase 2018-2019 (PDF, 20 Seiten, 342.2 kB, Deutsch)

Massnahmen und Umsetzung werden jährlich überprüft. Die Ergebnisse fliessen unter anderem ein in den Bericht des UNO-Generalsekretärs.

Engagement des EDA

Das EDA unterstützt Projekte und Organisationen, die in ihrer Arbeit vor Ort für Frieden und Sicherheit sowie in der internationalen Zusammenarbeit die Resolution 1325 berücksichtigen.

 

Beispiel Friedenskreise in Mali

Die Schweiz unterstützt seit 2015 in Mali das Projekt Friedenskreise (Cercles de paix) der Organisation Women in Law and Development in Afrika WILDAF. Ziel des Projekts ist, Frauen zu ermutigen und zu befähigen, sich nach dem jahrelangen bewaffneten Konflikt aktiv am Friedens- und Versöhnungsprozess zu beteiligen. 

Seinen Anfang nahm das Projekt mit sogenannten Friedenskreisen, wo Frauen aus allen Regionen des Landes unabhängig von Stand, Herkunft, Religions- oder Parteizugehörigkeit über die Zukunft Malis diskutieren. Gleichzeitig erhalten sie eine Ausbildung in Mediation und Versöhnung, die sie mit einem anerkannten Zertifikat abschliessen. 

Inzwischen engagieren sich die Frauen ausserdem dafür, dass das Friedensabkommen in der breiten Bevölkerung bekanntgemacht und verstanden wird. Unter anderem gehen sie in allen Regionen des Landes in die Gemeinden, um den Inhalt des Abkommens verständlich zu machen. Sie diskutieren mit den Gemeinschaften anhand einer vereinfachten Version des Friedensvertrages – übersetzt in mehrere Landessprachen. Dabei können sie ihr erworbenes Wissen direkt anwenden und aktiv zur nationalen Versöhnung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen.

UNO-Resolution 1325 «Frauen, Frieden, Sicherheit»

Die Resolution 1325 verlangt völkerrechtlich verbindlich, dass Frauen auf allen Ebenen angemessen und gleichberechtigt in Konfliktprävention, Friedensprozesse und Sicherheitspolitik sowie den staatlichen Wiederaufbau einzubeziehen sind. Die UNO und ihre Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, Frauen in und nach Konflikten insbesondere vor sexualisierter und genderbasierter Gewalt zu schützen und Massnahmen zur Prävention zu ergreifen.

Sie müssen Massnahmen ergreifen, um

  • Frauen vermehrt an der der Friedensförderung zu beteiligen.

  • die Rechte von Frauen und Mädchen in und nach Konflikten zu schützen sowie genderspezifischer Gewalt vorzubeugen.

  • die Gender-Perspektive in Nothilfe, Wiederaufbau in und nach Gewaltkonflikten und bei der Konfliktprävention sowie bei der Vergangenheitsarbeit stärker zu berücksichtigen.

Die UNO-Mitgliedsstaaten werden gleichzeitig dazu angehalten, die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern in Krieg und Nachkriegssituationen, in der zivilen Krisenprävention und beim staatlichen Wiederaufbau zu berücksichtigen. Damit anerkennt der UNO-Sicherheitsrat Ende Oktober 2000 erstmals, dass Frauen in Krieg und Frieden andere Erfahrungen machen als Männer.

UNO-Resolution 1325 vom 31. Oktober 2000


Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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