Direktion für Völkerrecht
Ziele
- Wahrung der Interessen der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger in völkerrechtlicher Hinsicht
- Überwachung der korrekten Auslegung und Anwendung des Völkerrechts durch die schweizerischen Behörden, sowohl in der Schweiz wie im Ausland
- Förderung der Achtung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, namentlich im Rahmen der Vereinten Nationen
Tätigkeitsfelder
- Mitwirkung bei der Aushandlung, dem Abschluss und der Umsetzung völkerrechtlicher Verträge
- Durchsetzung schweizerischer Rechtsansprüche gegenüber dem Ausland
- Unterstützung und Beratung des EDA-Vorstehers und des Bundesrats in völkerrechtlichen Fragen bei der Gestaltung der Aussenpolitik
- Beratung der Schweizer Vertretungen im Ausland und anderer Ämter der Bundesverwaltung bei
Völkerrechtsfragen
Für immer mehr Bereiche werden internationale Normen entwickelt: Polizei, Justiz, Zollkontrollen, Umweltschutz und Kommunikation. Dies hat zu einer erheblichen Ausweitung des Tätigkeitsfeldes der DV geführt. Zur Direktion gehört auch das Schweizerische Seeschifffahrtsamt, das seinen Sitz in Basel hat.
Rechtsberatung
Der Direktor der DV wirkt auch als Rechtsberater des EDA und berät den Departementschef in allen Fragen des Völkerrechts. Er führt Verhandlungen und verfolgt die Weiterentwicklung und Kodifikation des Völkerrechts, insbesondere die Arbeiten der Völkerrechtskommission und des 6. Ausschusses der UNO-Generalversammlung.
Links
Dokumente
«La pratique suisse en matière de droit international public»
Compilation des chroniques publiées à la RSDIE/SZIER dès 1999 (fr) (PDF, 9.5 MB, Französisch)
Pratique 2011, version intégrale (fr) (PDF, Anzahl Seiten 63, 949.9 kB)