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Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW)
Die schleppenden Fortschritte in der nuklearen Abrüstung führten zur Aushandlung des Kernwaffenverbotsvertrags. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages am 22. Januar 2021, verbietet er Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. Die Schweiz ist dem Vertrag bisher nicht beigetreten, überprüft aber ihre Position erneut.