Geeignetes Personal am richtigen Ort im Interesse der Schweiz
Pro Jahr werden rund 300 EDA-Stellen im Rotationsprinzip neu besetzt. Die Versetzungen erfolgen aufgrund präzise vorgegebener Prozesse mit dem Ziel, im Aussennetz die richtigen Personen an den richtigen Stellen einzusetzen, um die Interessen der Schweiz bestmöglich wahren zu können.
Versetzungsprozesse laufen nach klar vorgegebenen Verfahren ab. © EDA
Der Versetzungsprozess läuft im EDA nach klar vorgegebenen Verfahren ab. Dabei muss das EDA eine Gesamtsicht wahren. Sowohl an der Zentrale in Bern wie auch im Aussennetz müssen jene Personen eingesetzt werden, die am geeignetsten sind die Aussenpolitische Strategie der Schweiz erfolgreich umzusetzen.
Ausschlaggebend für die Stellenbesetzung ist letztlich die Wahrung der Schweizer Interessen im Ausland. Das unterstreicht auch Bundesrat Ignazio Cassis: «Es ist mir ein grosses Anliegen unmissverständlich festzuhalten, dass mir meine Mitarbeitenden sehr wichtig sind. Sie tragen für die Reputation der Schweiz eine grosse Verantwortung.»
Im Interview erklärt Tania Cavassini, Direktorin der Direktion für Ressourcen, die wichtigsten Aspekte rund um die Versetzungspraxis des EDA.
«Willkürlich»: Als das wurde in jüngster Zeit die Versetzungspraxis des EDA bezeichnet. Frau Cavassini. Was sagen Sie also oberste Personalchefin des EDA dazu?
Diesen Vorwurf weise ich klar zurück. Das Gegenteil ist wahr. Versetzungen laufen seit je nach definierten Prozessen ab, diese gelten für alle versetzbaren Mitarbeitenden gleichermassen und sind zudem seit Jahren allen bekannt.
Welche Grundsätze denn?
Sämtliche versetzbaren Mitarbeitenden des EDA verpflichten sich dazu, ihre Arbeitsstelle und ihren Arbeitsort alle vier Jahre zu wechseln. Die grundsätzliche Möglichkeit einer Versetzung ist integraler Bestandteil ihres Arbeitsvertrags. Spätestens nach drei Jahren auf demselben Posten bewerben sich regelmässig alle versetzbaren Mitarbeitenden für eine neue Position im Folgejahr. Das EDA als Arbeitgeber erwartet hier drei bis sechs Bewerbungen, wovon sich mindestens eine auf eine Stelle in schwierigem Kontext beziehen muss. Die Bewerbenden können und sollen selbstverständlich ihre Präferenzen angeben. Diese sind zwar nicht bindend, aber wir versuchen natürlich, den individuellen Wünschen so weit wie möglich entgegenzukommen.
Wieso besteht kein Anspruch?
Das EDA muss eine Gesamtsicht wahren und dafür sorgen, dass das gesamte Aussennetz und die Zentrale in Bern optimal mit Personal des EDA besetzt sind. Das wissen alle. In den meisten Fällen gelingt es uns, ein optimales «Matching» zwischen den Wünschen der Bewerbenden und den Ansprüchen des EDA zu erzielen.
Wie läuft der Versetzungsprozess für Missionschefinnen und Missionschefs ab?
Für diese Topkader-Positionen organisiert die Personalabteilung des EDA seit ein paar Jahren ein Hearing, an welchem die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Motivation und ihre Qualifikation mündlich vor dem zuständigen Selektions-Komitee darlegen. Zudem müssen sie zuvor ein Assessment bestehen. Dieses muss aufzeigen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, um eine entsprechende Funktion übernehmen zu können.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat sich im Rahmen ihrer ordentlichen Sitzung am 11. Januar 2021 zum Thema informieren lassen. Sie hat dabei festgehalten, dass der Versetzungsprozess bereits 2017 überarbeitet wurde und darum keine Beschlüsse gefasst.
Diese Ergänzung wurde am 12.01.2021 vorgenommen.