Internationale Menschenrechtsübereinkommen

Die Menschenrechte dienen sowohl im Frieden wie im Krieg dazu, die Menschen und ihre Würde zu schützen. Sie sind durch das Völkerrecht garantiert. Für die Durchsetzung der Menschenrechte sind die Staaten verantwortlich. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.

Grundsätzlich werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden:

  • Bürgerliche und politische Rechte, z. B. das Recht auf Leben, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit
  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, z. B. das Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
  • Rechte der dritten Generation, z. B. das Recht auf Entwicklung und auf eine saubere und gesunde Umwelt

Menschenrechtsübereinkommen der UNO

Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen der UNO sind:

  • Der Internationale Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (ICESCR) enthält jene Menschenrechte, die in die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Kultur fallen.

  • Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) enthält wichtige Garantien zum Schutz bürgerlicher und politischer Freiheitsrechte.

  • Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) richtet sich explizit gegen Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler und ethnischer Herkunft.

  • Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) konkretisiert das Diskriminierungsverbot der Frau in allen Lebensbereichen.

  • Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) verpflichtet die Vertragsstaaten, Folter zu verhindern und zu ahnden.

  • Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) garantiert in umfassender Weise die Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.

  • Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) gewährleistet Menschen mit Behinderungen alle Menschenrechte sowie die Teilhabe am öffentlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben.

  • Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (CPED) hat zum Ziel, die Menschenrechtsverletzung des Verschwindenlassens zu ahnden und zu bekämpfen.

  • Mit dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeiter (ICRMW) werden Wanderarbeitnehmerinnen und Wanderarbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen geschützt.

Im Unterschied zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung sind diese UNO-Übereinkommen für die Staaten, die sie ratifiziert haben, verbindlich. Die Schweiz hat mit Ausnahme des letzten alle oben aufgeführten Übereinkommen ratifiziert.

Menschenrechtsübereinkommen des Europarats

Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen des Europarats sind:

  • Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) und ihre Zusatzprotokolle
    Die Schweiz hat die EMRK und ihre Zusatzprotokolle Nr. 6 , Nr. 7  und Nr. 13  ratifiziert. Zudem hat sie 1976 das Zusatzprotokoll Nr. 1  unterzeichnet.
  • Europäische Sozialcharta  und die revidierte Europäische Sozialcharta
    Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta von 1961 im Jahr 1976 unterzeichnet. Zudem hat der Bundesrat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung verabschiedet.
  • Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten
    Die Schweiz hat das Übereinkommen 1998 ratifiziert.
  • Übereinkommen über die Bekämpfung des Menschenhandels
    Die Schweiz hat das Übereinkommen 2012 ratifiziert.
  • Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention)
    Die Schweiz hat das Übereinkommen 2014 ratifiziert.
  • Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
    Die Schweiz hat das Übereinkommen 2013 unterzeichnet.  

Nationale Berichterstattung

Die wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen verfügen über Ausschüsse, die die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen ein obligatorisches Staatenberichtsverfahren vor: Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt Empfehlungen ab.

Letzte Aktualisierung 03.05.2023

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

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