Die Durchführung des Eintrittsverfahrens für die versetzbaren Karrieren des EDA orientiert sich am Personalbedarf des Departements. Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren durchgeführt wird. Daten und Zeitplan der verschiedenen Selektionsetappen werden online publiziert.

Ablauf Eintrittsverfahren

Wer sich für den Concours bewerben möchte, kann bereits vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen und sich anhand der FAQ für die Selektion vorbereiten und die benötigten Unterlagen bereitstellen.

Teil 1 – Der Concours

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Assessments und der Prüfungen zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Ausschreibung

27. Mai 2024 – 17. Juni 2024

Publikation des Stelleninserats auf www.stelle.admin.ch

Bewerbungsfrist: 17. Juni 2024 (17:00 Uhr, Schweiz (UTC+2))

Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.

Administrative Vorselektion

Ende der Bewerbungsfrist - Anfang Juli 2024

Prüfung der formalen Teilnahmebedingungen und Zulassung/Ablehnung zur qualitativen Vorselektion

Qualitative Vorselektion

Juli 2024 – Ende September 2024

Tests der Vorselektion:

  • Kognitiver Leistungstest (online)
  • Persönlichkeitstest (online)
  • Vorselektionsvideos (zeitversetzt)

 

Entscheid

Ende September 2024

Entscheid über die Aufnahme in die Selektionsphase und Information über den Ablauf der Selektionsprüfungen

Selektion

Oktober 2024

Assessment-Elemente (online):

  • Prüfung über Finanzkenntnisse
  • Schriftliche und mündliche Sprachprüfungen, sofern keine Sprachzertifikate (nicht älter als zwei Jahre) für die verlangten Sprachen vorliegen
  • Gespräch über die Tests der Vorselektion

4. November 2024 – 8. November 2024 in Zollikofen

  • Simulationsorientiertes Verfahren (z. B. Rollenspiel)
  • Gespräch mit der Zulassungskommission (40 Minuten)

Dauer: 1 Tag pro Kandidat / Kandidatin. Das EDA teilt den Prüfungstag zu; er kann nicht verschoben werden

Entscheid

Ende November 2024

Entscheid über die Zulassung zur theoretischen und praktischen Ausbildung

Teil 2 – Theoretische und praktische Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils im April dauert in der Regel 15 Monate:

  • 2 Monate theoretische Ausbildung in Bern
  • 12 Monate praktischer Ausbildungseinsatz im Aussennetz des EDA
  • 1 Monat theoretische Ausbildung, einschliesslich Schlussevaluation mit der Zulassungskommission in Bern

Die Dauer und Ausgestaltung der Ausbildung im Rahmen des Eintrittsverfahrens wird individuell an die Profile der Kandidatinnen und Kandidaten angepasst.

Wichtig: Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungspflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten.

Teil 3 – Schlussevaluation und Aufnahmeentscheid

Die Chefin der Direktion für Ressourcen des EDA entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der Zulassungskommission über die unbefristete Anstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Wichtige Hinweise

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.

Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die bestellten Dokumente (sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome) müssen bis spätestens am 14. August über das Stellenportal eingereicht werden. Zu spät oder nicht vollständig eingereichte Bewerbungsdossiers werden automatisch abgelehnt. 

Die Zulassungswettbewerbe (Concours) dürfen je einmal wiederholt werden, sofern die Teilnahmebedingungen weiterhin erfüllt sind. Als Versuch gilt die Zulassung zu den Tests der Vorselektion, nicht aber das Einreichen der Bewerbung. Kandidierende dürfen sich pro Jahr nur auf einen der Zulassungswettbewerbe bewerben (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / Konsularisches, Betriebsführung und Finanzen).

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der KBF-Volées erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag inkl. Salär und Sozialleistungen gemäss den Anstellungsbedingungen des Bundes

Letzte Aktualisierung 08.02.2024

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