Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)

Die EFTA ist eine zwischenstaatliche Organisation, die den freien Handel und die wirtschaftliche Integration der vier angeschlossenen Länder fördert. Mitgliedstaaten sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels- und Partnerschaftsabkommen.

Die Europäische Freihandelsassoziation (European Free Trade Association, EFTA) ist eine Organisation ohne politische Zielsetzungen zwischen ihren Mitgliedern. Im Unterschied zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Das heisst, dass die EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen mit Nichtmitgliedern eigenständig festlegen können.

Die EFTA wurde 1960 durch die Stockholmer Konvention gegründet, um den Handel zwischen den Mitgliedstaaten durch die Beseitigung von Zöllen auf Industrieerzeugnissen zu erleichtern. Ein Abkommen von 2001 zur Erneuerung der EFTA-Konvention integriert unter anderem neue Regelungen für den Handel mit Dienstleistungen, den Kapitalverkehr und den Schutz des Geistigen Eigentums.

Seit den 1990er Jahren nutzen die EFTA-Mitglieder ihre Organisation als Plattform, um Freihandelsabkommen mit Drittstaaten ausserhalb der EU auszuhandeln. 2013 verfügte die EFTA über ein Netz von 25 solcher Abkommen mit 35 Partnern, weitere werden laufend ausgehandelt.

Drei Mitglieder der EFTA sind auch EWR-Mitglieder

Island, Liechtenstein und Norwegen sind Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zur Umsetzung der EWR-Verpflichtungen wurden eine EFTA-Aufsichtsbehörde und ein EFTA-Gerichtshof errichtet. Ein Abkommen von 1994 vereint die Mitgliedstaaten der EU und die drei Länder des EWR zu einem einzigen Markt, der als «Interner Markt» oder «Binnenmarkt» bezeichnet wird.

Der EWR und die EFTA

Um die Teilnahme der EFTA-Staaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTA-Staaten und die EU das Abkommen über den EWR aus. Es wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EU-Rechts angepasst (sog. Acquis communautaire). Abgesehen von der Schweiz haben alle EFTA-Staaten das EWR-Abkommen unterzeichnet.

Die Vertragsstaaten des EWR-Abkommens sind die EU-Mitgliedstaaten sowie die sogenannten EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Die früheren EFTA-Mitglieder Finnland, Österreich und Schweden traten kurz nach Aushandlung des EWR-Abkommens der EU als Vollmitglieder bei.

Die Schweiz und ihr Verhältnis zum EWR und zur EFTA

Die Schweiz lehnte den Beitritt zum EWR-Abkommen 1992 in einer Volksabstimmung ab. Seither hat sie mit der EU zahlreiche bilaterale, sektorielle Abkommen ausgehandelt. Als EFTA-Mitglied hat die Schweiz Beobachter-Status im EFTA-Pfeiler des EWR. So kann sie die Entwicklung des EWR- und des EU-Rechts aus der Nähe verfolgen.

Fachkontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

efta@seco.admin.ch  

Letzte Aktualisierung 08.05.2024

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