Informationen über den Beitritt zu den Schweizer Sozialversicherungen AHV/IV, zur Kranken- und Unfallversicherung und zur Existenzabsicherung mit der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer Soliswiss:

Letzte Aktualisierung 16.02.2022

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten (freiwillige AHV/IV) und somit bei der Schweizer AHV/IV versichert bleiben.

  • Dank einer angemessenen Kranken- und Unfallversicherung haben alle Versicherten Zugang zur medizinischen Grundversorgung.

  • Als Auslandschweizer bzw. Auslandschweizerin können Sie der Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer «Soliswiss» beitreten.

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

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