Konventionelle Waffen

Die unkontrollierte Verbreitung, Anhäufung und der Einsatz konventioneller Waffen kann Staaten und Regionen destabilisieren und in ihrer friedlichen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung hemmen. Die Auswirkungen davon können auch die Schweiz betreffen. Die Schweiz engagiert sich im Rahmen entsprechender multilateraler Prozesse durch Betonung des Völkerrechts, der menschlichen Sicherheit, der nachhaltigen Entwicklung sowie der globalen und regionalen Sicherheit und Stabilität.

Die Schweiz beabsichtigt,  die internationale Sicherheit und Stabilität auf einem möglichst tiefen Rüstungsniveau zu stärken. Zudem setzt sie sich für die Einhaltung und Stärkung des Humanitären Völkerrechts ein. Dies insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung.

Ein Beispiel sind Minen und Streumunition. Diese wirken unterschiedslos und stellen auch nach der Einstellung der Feindseligkeiten eine Bedrohung dar, indem sie ganze Landstriche unbewohnbar machen. Deshalb ist die Schweiz entsprechenden Verbotskonventionen beigetreten.

Andere konventionelle Waffen sind  Kampfflugzeuge, Kriegsschiffe, Panzer, Kanonen, Klein- und leichte Waffen wie Gewehre und Pistolen. Es geht der Schweiz dabei in erster Linie um Transparenz und die Kontrolle von Exporten.

Humanitäres Völkerrecht: Verbote und Beschränkung konventioneller Waffen

Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Konvention)

Am 17. Juli 2012 hat die Schweiz die Oslo-Konvention über ein Verbot der Streumunition ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 1.Januar 2013 in Kraft. Die Konvention wurde ausserhalb der UNO verhandelt. Das Übereinkommen verbietet die Entwicklung, Produktion, Verwendung, den Transfer und die Lagerung von Streumunition. Die Schweiz ist daran, seine Verpflichtungen im Rahmen des Abkommens umzusetzen. So vernichtet sie zum Beispiel derzeit ihre Bestände an Streumunition. Zudem hat die Schweiz infolge der  Ratifikation das Kriegsmaterialgesetz angepasst. 

Bundesrecht: Übereinkommen über Streumunition

Schweiz unterzeichnet Konvention zum Verbot von Streumunition

Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung (Ottawa-Konvention)

Die Schweiz hat am 24.März 1998 als einer der ersten Staaten das Übereinkommen für ein Verbot von Personenminen ratifiziert. Dieses wurde 1997 in Oslo verabschiedet, ebenfalls ausserhalb der UNO. Die Konvention verbietet Produktion, Einsatz, Lagerung und Transfer von Anti-Personenminen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Minenbestände innerhalb von vier Jahren nach der Ratifikation zu vernichten und innerhalb von zehn Jahren die im Staatsgebiet verlegten Minen zu räumen. Die Schweiz hat 1999 ihre letzten Minenbestände zerstört. Sie unterstützt Minenprogramme in über 20 Ländern.

Bundesrecht: Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personenminen und über deren Vernichtung

Medienmitteilung, 4.42013 (Schweiz engagiert sich im Kampf gegen Personenminen und Streumunition)

UNO-Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen, CCW

Das UNO-Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen trat 1983 in Kraft. Für die Schweiz sind zwei Protokolle rele­vant:

1. Das geänderte Protokoll II über das Verbot oder die Beschrän­kung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vor­richtungen
Das Protokoll trat für die Schweiz 1998 in Kraft.

2. Das Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände
Das Protokoll  trat für die Schweiz 2006 in Kraft.

Bundesrecht: Protokoll II

Bundesrecht: Protokoll V

Die CCW bietet sich an, neue und aufkommende konventionelle Waffenkategorien und deren Auswirkungen zu thematisieren und den Handlungsbedarf auszuloten.

In den letzten Jahren ist die Thematik der sog. autonomen Waffensysteme (Lethal Autonomous Weapons Systems, LAWS) in den Fokus gerückt.

Rüstungskontrolle in der Krise

Die Kontrolle konventioneller Waffen in Europa ist in der Krise. Der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa von 1992 (KSE-Vertrag), mit dem die Waffenarsenale in West- und Osteuropa reduziert wurden, wird von mehreren Vertragsparteien nicht mehr angewendet. Der 2002 in Kraft getretene Vertrag über den Offenen Himmel («Open Skies Treaty»), der den Mitgliedstaaten unbewaffnete Beobachtungsflüge über dem Territorium anderer Vertragsstaaten erlaubt, um militärische Einrichtungen zu erfassen, verliert an Bedeutung. Die Vertragsparteien können sich nicht über dessen Anpassung an den technologischen Fortschritt einigen.

Das mehrfach ergänzte Wiener Dokument von 1990, eine politisch bindende Vereinbarung zum Informationsaustausch über Streitkräfte und militärische Aktivitäten und dritte Säule dieses Rüstungskontrollregimes, kann die beiden anderen nicht ersetzen.

Von den drei Abkommen ist die Schweiz einzig dem Wiener Dokument beigetreten. Es handelt sich um eine im gesamten OSZE-Raum gültige politische Vereinbarung.

Die Bedrohung, die zur Schaffung dieser Instrumente geführt hatte, existiert nicht mehr. Die Risiken konzentrieren sich nunmehr auf weiter von der Schweiz entfernte Regionen, insbesondere auf den südlichen Kaukasus und die Ukraine. In den nächsten Jahren gilt es daher, dieses Rüstungskontrollregime zu stärken und zu modernisieren.

OSZE: Vertrag über den offenen Himmel

Seit 20 Jahren Garant für militärische Transparenz – das Wiener Dokument

Letzte Aktualisierung 25.07.2023

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