Die Welt von Kernwaffen befreien ist ein langfristiges Vorhaben
Der UNO-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen tritt am 22. Januar 2021 in Kraft. Die Schweiz tritt diesem Vertrag, der ohne die Nuklearmächte und deren Verbündeten ausgehandelt wurde, vorerst nicht bei. Sie wird ihre Position überprüfen. Gleichzeitig engagiert sie sich weiterhin auf unterschiedliche Weise aktiv in der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung, die beide aussenpolitische Prioritäten sind.
Die Schweiz unterstützt das Ziel einer kernwaffenfreien Welt. © Keystone
Die Schweiz, die auf eine lange Tradition im Bereich des humanitären Völkerrechts und der Abrüstung zurückblickt, teilt das Ziel einer kernwaffenfreien Welt. Deshalb mag es widersprüchlich erscheinen, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt dem Kernwaffenverbotsvertrag der UNO nicht beitritt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Schweiz engagiert sich auf unterschiedliche Weise aktiv in diesem Bereich.
Beitritt von 51 Staaten, darunter keine Nuklearmacht
Alles begann im Jahr 2017. Die Vereinten Nationen verabschiedeten mit den Stimmen von 122 Staaten, darunter auch der Schweiz, den Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW). Dieser verbietet die Entwicklung, Lagerung und Androhung des Einsatzes von Kernwaffen.
51 Staaten haben den Vertrag ratifiziert, so dass er am 22. Januar 2021 in Kraft treten kann. Keiner der Kernwaffenstaaten, weder die USA, Russland, Grossbritannien noch Frankreich, hat ihn unterzeichnet oder ratifiziert. Drei europäische Länder sind dem Vertrag beigetreten: Irland, Malta und Österreich. Finnland nahm nicht an den Verhandlungen teil. Schweden, das sich wie die Schweiz aktiv für eine nukleare Abrüstung einsetzt, hat sich nach einer gründlichen Prüfung gegen einen Beitritt entschieden.
Für die Schweiz, die keine Kernwaffen besitzt, ist die Bedeutung des TPNW derzeit ungewiss. Sie wünscht sich, dass sich möglichst viele Akteure den nuklearen Abrüstungsbemühungen anschliessen, insbesondere die Nuklearmächte. Ohne ihre Teilnahme bleibt die Abrüstung auf halbem Weg stecken. Der Bundesrat will den TPNW und seine Auswirkungen erneut prüfen. Er will sicherstellen, dass der Verbotsvertrag einen anderen grundlegenden Vertrag, nämlich den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT), nicht untergräbt. Dieses Übereinkommen, das 191 Vertragsstaaten, darunter die Schweiz und alle Kernwaffenstaaten, unterzeichnet haben, ist der Eckpfeiler der völkerrechtlichen Ordnung im Bereich der nuklearen Abrüstung. Die Schweiz wird sich nach ihrer Überprüfung wieder dazu äussern.
Abrüstung und Nichtverbreitung: eine lange Schweizer Tradition
Die Welt von Kernwaffen befreien ist ein langfristiges und komplexes multilaterales Unterfangen. Es beruht auf einer vielschichtigen Architektur: dem Völkerrecht. Ziel ist es, die Verbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern und die Kernwaffenstaaten dazu zu bewegen, auf solche Waffen zu verzichten. Die Schweiz schlägt konkrete Abrüstungsschritte vor. Sie setzt sich sehr aktiv für die schrittweise Reduzierung von Nuklearwaffenrisiken und die Umsetzung des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ein. Sie beteiligt sich auch an der Entwicklung von Überprüfungsmethoden, einer für die Abrüstung wichtigen Aufgabe.
Die nukleare Abrüstung ist eine Priorität der Aussenpolitischen Strategie 2020–2023 und steht im Einklang mit den Grundwerten und Interessen der Schweiz, namentlich in Bezug auf die Sicherheit, mit ihrer humanitären Tradition sowie mit der Achtung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts.
Links
- Abrüstung und Nonproliferation, EDA
- Abrüstung und Nonproliferation, Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf
- Aussenpolitische Strategie 2020–2023, EDA
- Der Bundesrat sieht zum jetzigen Zeitpunkt von der Unterzeichnung des Kernwaffenverbotsvertrags ab, Medienmitteilung, Bundesrat, 15.08.2018