Die Menschenrechtsarbeit der Schweiz trägt dazu bei, die entsprechenden Ziele, z. B. nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, wirksame Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, Schutz vor Gesundheitsrisiken, Schutz des Kulturerbes, zu erreichen.

Entwicklung

Menschenrechtsverletzungen gehören zu den Ursachen von Armut und Perspektivenlosigkeit. Sie sind Hindernisse für die nachhaltige Entwicklung und gefährden Resultate der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Entsprechend lässt sich eine wirksame und nachhaltige Entwicklung nicht ohne die Förderung der Menschenrechte realisieren. In der IZA-Strategie 2021–2024 ist die Stärkung der Menschenrechte deswegen ein Ziel.

Mit der Agenda 2030 bestehen globale Ziele für die nachhaltige Entwicklung, die in Menschenrechtsnormen verankert sind und dadurch auch der Verwirklichung der Menschenrechte dienen. Entsprechend achtet die Schweiz darauf, dass die Menschenrechte bei der Umsetzung der Agenda 2030 angemessen berücksichtigt werden.

Agenda 2030 und SDGs

Umwelt

Zusammen mit gleichgesinnten Staaten (Costa Rica, Malediven, Marokko und Slowenien) bringt die Schweiz seit 2011 regelmässig Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat ein, welche die Wechselwirkung zwischen Umwelt und Menschenrechten thematisieren. Diese Arbeiten haben wesentlich zum internationalen Konsens beigetragen, dass eine intakte Umwelt eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte ist.

Auf Initiative dieser Staaten hat der UNO-Menschenrechtsrat 2021 eine Resolution zur Anerkennung eines eigenständigen Menschenrechts verabschiedet. 2022 folgte die Verabschiedung einer Resolution durch die UNO-Generalversammlung und damit die universelle Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Letzte Aktualisierung 27.12.2022

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