Die Schweiz setzt sich aktiv für eine weltweite Bekämpfung von korrupten Praktiken ein. In diesem Zusammenhang hat sie am 24. September 2009 das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) ratifiziert. Die UNO-Konvention ist das einzige globale Abkommen zur Korruptionsbekämpfung mit 187 Vertragsparteien.

Bundesrecht, systematische Rechtssammlung: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Inhalt

Die UNO-Konvention enthält Implementierungspflichten für die Vertragsstaaten in folgenden Bereichen:

  • Vorbeugende Massnahmen
  • Kriminalisierung und Strafverfolgung
  • Internationale Zusammenarbeit
  • Wiedererlangung von Vermögenswerten (Asset recovery)
  • Technische Hilfe und Informationsaustausch

Überprüfungsmechanismus

Die Umsetzung der Vertragspflichten durch die einzelnen Mitgliedstaaten wird im Rahmen eines im Jahre 2009 geschaffenen Überprüfungsmechanismus (Peer Review Mechanism) evaluiert. Dieser sieht fünfjährige Zyklen vor, in denen jeweils zwei thematische Kapitel der Konvention überprüft werden. Jeweils zwei zufällig ausgeloste Vertragsstaaten sind dabei mit der Überprüfung eines weiteren Vertragsstaats befasst.

Grundlage der Evaluierung bilden in erster Linie Selbsteinschätzungen, die im direkten Dialog mit den Prüfenden ergänzt, vertieft und auch korrigiert werden können. Die Entwürfe der daraus resultierenden Länderberichte werden mit den geprüften Ländern bereinigt. Eine Zusammenfassung der finalen Länderberichte wird in jedem Fall veröffentlicht.

UNODC Country Profiles (en)

Zur Begleitung und Verbesserung der Länderprüfungen wurde eine Implementation Review Group etabliert, die den Vertragsstaaten als Forum für den Austausch von Erfahrungen und für die Auswertung der Länderberichte dienen soll.

Implementation Review Group of the United Nations Convention against Corruption (en)

Länderexamen der Schweiz

Die Schweiz wurde im ersten Überprüfungszyklus 2012 durch Finnland und Algerien auf die Einhaltung der Kapitel III (Kriminalisierung und Strafverfolgung) und Kapitel IV (Internationale Zusammenarbeit) überprüft. Der entsprechende Fragebogen zur Selbsteinschätzung, der Länderbericht sowie der Kurzbericht finden sich auf dem UNCAC-Länderprofil der Schweiz.

UNCAC-Länderprofil der Schweiz (en)

Im Rahmen des zweiten Überprüfungszyklus wird seit Juni 2020 auch in der Schweiz die korrekte und vollständige Umsetzung der Kapitel II (Vorbeugende Massnahmen) und V (Wiedererlangung von Vermögenswerten) evaluiert. Die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit AWN des EDA koordiniert den Prozess. Die Kontaktperson (Focal Point) auf Schweizer Seite ist der Sekretär der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung, Herr Urs A. Tschanz (urs-andreas.tschanz@eda.admin.ch).

Der Fragebogen zur Selbsteinschätzung wurde von der Schweiz fristgerecht im September 2020 eingereicht und anschliessend von den beiden Evaluatoren Bangladesch und Schweden geprüft. Nach Verzögerungen aufgrund der COVID-19 Pandemie im gesamten zweiten Zyklus, fand, gefolgt von einer Dialogphase, zwischen dem 18. und dem 20. Oktober 2022 der Länderbesuch in Bern statt. Als Nächstes folgt nun der Prüfbericht mit einer Reihe konkreter Handlungsempfehlungen an die Schweiz.

Die Schweiz bekennt sich zur Transparenz. So wird sie freiwillig sämtliche relevanten Dokumente ihres zweiten Länderexamens (den ausgefüllten Fragebogen sowie den ausführlichen Prüfbericht) veröffentlichen.

Letzte Aktualisierung 05.12.2022

Kontakt

EDA/AWN, Sektion Wirtschaft

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3003 Bern

Telefon

+41 58 461 19 73

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