«Unsere weltweite Präsenz macht es möglich, rasch und effektiv zu helfen»

Bei Ausbruch von COVID-19 befanden sich zehntausende Schweizerinnen und Schweizer im Ausland auf Reisen. Das EDA hat sie in einer ersten Phase aufgefordert, selbständig ihre Rückreise zu organisieren und dabei kommerzielle Reisemöglichkeiten zu nutzen. Als dies aufgrund der Reisebeschränkungen in vielen Ländern nicht mehr möglich war, organisierte das EDA Rückholflüge von den Gebieten, in denen sich besonders viele Schweizer Reisende aufhielten. Mittlerweile rückt die dritte Phase in den Vordergrund, in der sich das EDA um die Schweizer Reisenden kümmert, für die bisher keine Rückkehrmöglichkeit gefunden werden konnte. Zuständig hierfür ist beim EDA in erster Linie die Konsularische Direktion, die von Botschafter Johannes Matyassy geleitet wird. Zur KD gehört auch die Helpline EDA, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise zehntausende Anrufe und E-Mails von Schweizerinnen und Schweizern bearbeitet hat.

Collage: Johannes Matyassy spricht an einer Medienkonferenz; Mitarbeiter einer Botschaft winken auf dem Rollfeld eines Flughafens; ein von der Schweiz organisierter Bus wird in Peru kontrolliert; blockierte Schweizer Reisende besteigen eine Edelweiss Maschine; ein Mitarbeiter der Schweizer Vertretung in betreut eine Reisende an einem Check-in Schalter.

Botschafter Johannes Matyassy: «Die aktuelle Krise zeigt in meinen Augen eindrücklich, welches der Wert unseres Vertretungsnetzes mit rund 170 Auslandvertretungen und 210 Honorarvertretungen ist». © Keystone/EDA

Herr Matyassy, welche Themen stehen im Vordergrund bei den Anfragen, die die Helpline des EDA im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise erhält?

Bei der Helpline EDA häuften sich bereits seit Mitte Dezember 2019 Anfragen im Zusammenhang mit COVID-19 – vorerst vor allem zu China, dann zunehmend auch zu anderen Ländern. Zuerst waren es vor allem Reisende, die aufgrund gestrichener Flugverbindungen und weiterer Reiserestriktionen um Auskunft ersuchten. Danach folgten konkrete Anliegen, das EDA möge doch bitte von Reisen in ein bestimmtes Land abraten oder nicht abraten. Hintergrund dieser Art von Anfragen war oft der Wunsch, bereits getätigte Ausgaben für eine geplante Reise bei der Reiseversicherung zurückverlangen zu können.

Nachdem der Bundesrat die Schweizer Reisenden im Ausland aufgefordert hatte, in die Heimat zurückzukehren, nahm die Arbeit der Helpline sprunghaft zu und es entstand eine ganz neue Dynamik. Das kann man sich leicht vorstellen, wenn man die Zahlen sieht:

Schweizerinnen und Schweizer reisen oft ins Ausland. Aktuelle Schätzungen vor der Pandemie gingen von über 16 Mio. Reisen pro Jahr mit mindestens einer Übernachtung aus.

Ausserdem leben 770'000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland – und zwar in allen Ländern der Welt mit Ausnahme von Turkmenistan, Tuvalu und Nauru. Zum Teil leben sie an abgelegenen und schon unter normalen Bedingungen kaum erreichbaren Regionen. Rund 20% von ihnen sind über 65 Jahre alt und gehören damit zur COVID-19-Risikogruppe.

Angesichts dieser Zahlen mussten wir damit rechnen, dass auch in der aktuellen Krise viele Menschen früher oder später auf Unterstützung durch den Bund angewiesen sind.
Botschafter Johannes Matyassy, Direktor der Konsularischen Direktion des EDA
Welche Fragen standen hier im Vordergrund?

Nach dem bundesrätlichen Aufruf zur Rückkehr nicht unerwartet zahlreiche Unterstützungsanfragen an das EDA: Zunächst erkundigten sich viele Reisende, oft aber auch besorgte Angehörige vor allem danach, wie eine selbständige Rückreise noch möglich sei, welche Flugverbindungen noch offen seien, ob das EDA bei der Organisation von Transport und Unterkünften behilflich sein könne u.a.m. Als die Möglichkeit zur Selbsthilfe immer mehr ausgeschöpft war und das EDA die grösste Rückholaktion seiner Geschichte startete, häuften sich verständlicherweise die Fragen, wo man sich für einen organisierten Rückflug registrieren und melden müsse, ob dafür Kosten erhoben würden, weshalb das EDA nur ausgewählte Destinationen anfliege und weshalb nicht jeder Platz für Schweizerinnen und Schweizer zur Verfügung gestellt werde, sondern teilweise auch für andere Staatsangehörige. 

Nun nehmen allmählich diejenigen Fragen von Personen zu, die irgendwo auf der Welt vorläufig blockiert zu bleiben drohen und bis auf weiteres keine Möglichkeit zur Rückkehr sehen. Vermehrt erhalten wir auch die Fragen und Unterstützungsbegehren von Auslandschweizerinnen und -schweizern.

Weltkarte mit allen Rückflügen eingezeichnet
Über 30 Charterflüge hat das EDA organisiert, um Schweizer Reisende in die Schweiz zurückzubringen. Für viele Schweizerinnen und Schweizer konnten auch Plätze bei Sonderflügen anderer Länder vermittelt werden. © EDA

 

Über 30 Rückholflüge hat das EDA mit den Vertretungen in den letzten Wochen organisiert. Diese Aktion wird nun allmählich zurückgefahren, während in der nächsten Phase die Vertretungen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger betreuen sollen. Was heisst das konkret? Die Betreuung der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland gehört doch immer zu den Aufgaben der Vertretungen.

Dort, wo es «einfach» war, ist eine Rückreise inzwischen in den meisten Fällen gelungen. Was bleibt, sind die komplexen Fälle, zu denen neben den vorerst gestrandeten Reisenden auch Personen zählen, deren Rückkehr sich z.B. aus medizinischen Gründen besonders schwierig gestaltet. Auch gibt es Personen, welche bis heute keine Anstalten zu einer Rückkehr gemacht haben, sich jetzt aber der Situation bewusst werden und ebenfalls – möglichst mit Unterstützung des EDA – zurückkehren wollen.

Und schliesslich rechnen wir mit einer Zunahme von Anfragen von Auslandschweizerinnen und -schweizern und stellen uns auf einen starken Anstieg von Massnahmen im Rahmen des konsularischen Schutzes zugunsten individueller Fälle ein. Dies gilt insbesondere für Länder mit einer schlechten Gesundheitsversorgung und einer volatilen Sicherheitslage oder für Länder, die nicht in der Lage sind, ihre Bewohnerinnen und Bewohner wirtschaftlich zu unterstützen, zum Beispiel beim Verlust von Arbeitsplatz und Einkommen.

 

Nur durch die breite, fast weltweite Präsenz ist es uns möglich, rasch auf die lokalen Gegebenheiten abgestufte Massnahmen zu ergreifen und unkomplizierte, effektive Unterstützung zu leisten, wo dies erforderlich ist.
Was ist Ihr Eindruck von der aktuellen Krise: Ist das Schweizer Vertretungsnetz gut genug aufgestellt, um den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland zu helfen?

Ja. Die aktuelle Krise zeigt in meinen Augen eindrücklich, welches der Wert unseres Vertretungsnetzes mit rund 170 Auslandvertretungen und 210 Honorarvertretungen ist: Nur durch diese breite, fast weltweite Präsenz ist es uns möglich, rasch und auf die lokalen Gegebenheiten abgestufte Massnahmen zu ergreifen und unkomplizierte, effektive Unterstützung zu leisten, wo dies erforderlich ist.

 

Wie kommt das EDA zu den Informationen, wer betreut werden soll? Und wie stellen die Aussenstellen den Kontakt her?

Das EDA erhält die Informationen in erster Linie über sein Aussennetz sowie über die Helpline EDA. Die Aussenstellen unterhalten ihrerseits Kontakt zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich registrierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, zu den Reisenden, die sich auf der Vertretung gemeldet haben oder der Vertretung anderweitig bekannt sind sowie zu den lokalen Behörden. Kommuniziert wird primär über die Vertretungswebsites, über Mail und über SMS. Per SMS konnte das EDA die Betroffenen – sofern sie ihre Reise und ihren Aufenthalt registriert hatten – beispielsweise über die nächsten Rückholaktionen in einem bestimmten Reiseland sowie über die nötigen Vorkehrungen zur Teilnahme an diesen Aktionen informieren. Nicht möglich ist hingegen die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden durch den Bund.

 

Welche Unterstützung können Vertretungen anbieten?

Das Auslandschweizergesetz hält den Grundsatz der Eigenverantwortung fest. In erster Linie müssen sich Schweizerinnen und Schweizer also gut auf eine Reise vorbereiten und sich auch selber helfen, wenn sie sich in einer schwierigen Situation befinden. Das EDA leistet dazu auf verschiedene Art und Weise Hilfe zur Selbsthilfe, z.B. mit den Reisehinweisen, die sich auf die Bereiche Politik und Sicherheit, nicht aber auf gesundheitliche Fragen beziehen. Ebenfalls zu erwähnen ist die Möglichkeit, eine Auslandreise in der App «Travel Admin» zu erfassen, damit wir im Notfall vom Auslandaufenthalt wissen und über eine Kontaktmöglichkeit verfügen.

 

Und wenn diese Massnahmen nicht ausreichen?

Wenn die Möglichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind oder aufgrund einer akuten Notsituation nicht realisiert werden können, leistet das EDA im Rahmen des konsularischen Schutzes und soweit möglich Unterstützung: Der entsprechende Artikel im Auslandschweizergesetz lautet: «Der Bund kann natürliche und juristische Personen im Ausland unterstützen, wenn diesen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren». Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz. So kann der Bund eine Hilfeleistung u.a. dann «verweigern oder begrenzen, wenn andere Personen dadurch gefährdet werden oder die betroffene Person Empfehlungen des Bundes missachtet oder sich auf andere Weise fahrlässig verhalten hat» (Art. 43 ASG).

 

Könnten Sie das an einem Beispiel illustrieren?

Ein häufiger Anwendungsfall des konsularischen Schutzes betrifft die Gewährung von Notdarlehen zur Finanzierung der Rückreise (resp. der Fortsetzung des Aufenthaltes, wenn die Rückkehr nicht möglich ist) oder dringender medizinischer Ausgaben bei einem finanziellen Engpass. So haben Reisende beispielsweise immer die Möglichkeit, bei den Vertretungen ein rückzahlbares Notdarlehen für die Finanzierung der Rückreise oder medizinischer Dienstleistungen zu beantragen, falls sie nicht in der Lage sind, sich selber zu helfen (z.B. via die Verwandtenunterstützung, Geldtransfer oder Erhöhung der Kreditkartenlimite).

Wo stösst hier das Departement an seine Grenzen – mit anderen Worten: Was für Hilfe kann das EDA nicht leisten?

Wie bereits erwähnt wurde, ist keine persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden möglich. Auch können wir beispielsweise nicht an jedem abgelegenen Ort direkte Hilfe leisten. Gleiches gilt für Kriegsgebiete etc. Das EDA versucht aber im Einzelfall und in Notsituationen stets, die Extrameile zu gehen und nach einer pragmatischen Unterstützungsmöglichkeit zu suchen.

 

Wann wäre der Moment erreicht, an dem das EDA diese dritte Phase der Unterstützung von Schweizer Reisenden im Ausland beenden würde?

Wie erwähnt, kommt unsere Unterstützung nicht nur den Reisenden zugute, sondern in wohl zunehmendem Ausmasse auch der Auslandschweizergemeinschaft. Wir rechnen schon deshalb nicht mit einem raschen Ende, gehen aber davon aus, dass sich die Situation irgendwann zumindest normalisieren wird. Über den Fahrplan werden aber letztlich die Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Massnahmen, politischen und wirtschaftlichen Folgen etc. entscheiden. Unabhängig davon kann ich Ihnen aber versichern, dass wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch weiterhin und auch nach dem hoffentlich baldigen Ende der Krise unterstützend zur Seite stehen werden.

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