Das ASG regelt den konsularischen Schutz für Schweizer Personen im Ausland, die im Ausland in eine Notlage geraten sind oder sich in einer Krisen- oder Katastrophenregion aufhalten. Es präzisiert die Hilfeleistungen, die Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz und streckenweise auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern gewährt werden.
Ferner steht der konsularische Schutz unter bestimmten Voraussetzungen auch juristischen Personen zu. Ein Rechtsanspruch auf Schutzgewährung besteht allerdings nicht, vielmehr findet immer eine Einzelfallüberprüfung statt.
Weitere konsularische Dienstleistungen des Bundes, die namentlich von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern in Anspruch genommen werden, sind im ASG geregelt, z.B. Beurkundung von Dokumenten und Bestätigungen.