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Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen hat zum Ziel, die Menschenrechtsverletzung des Verschwindenlassens zu ahnden und zu bekämpfen. Es wurde am 20. Dezember 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 2. Dezember 2016 ratifiziert.