Whistleblowing-Plattform des EDA

Für das EDA hat Integrität in allen Tätigkeitsbereichen höchste Priorität. Aus diesem Grund wurde eine Whistleblowing-Plattform eingerichtet, die es ermöglicht, einen Verdacht auf Unregelmässigkeiten oder Missbrauch im Zusammenhang mit den Aktivitäten des EDA in der Schweiz oder im Ausland zu melden.

Whistleblowing-Plattform des EDA

Logo Whistlebowing-Plattform EDA ©EDA

Mitarbeitende des EDA oder Drittpersonen können einen Verdacht auf widerrechtliches Verhalten, Unregelmässigkeiten oder Missbrauch im Zusammenhang mit den Aktivitäten des EDA melden.

Whistleblowing-Plattform EDA

An wen richtet sich die Plattform?

Die Whistleblowing-Plattform des EDA steht allen Mitarbeitenden, Partnerinnen und Partnern sowie Privatpersonen zur Verfügung. Es handelt sich um eine gesicherte externe Plattform in fünf Sprachen. Sie wird von einer neutralen, von den operativen Abteilungen unabhängigen Stelle verwaltet: dem Compliance Office EDA.

Gemäss Artikel22a des Bundespersonalgesetzes können freiwillige oder obligatorische Meldungen auch an eine externe, vom EDA unabhängige Stelle gerichtet werden: die Eidgenössische Finanzkontrolle als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes.

Meldeplattform der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Was kann über die Plattform gemeldet werden?

Gemeldet werden können Unregelmässigkeiten oder Missbrauch im Zusammenhang mit den Aktivitäten des EDA, insbesondere:

  • Finanzielle Unregelmässigkeiten (Diebstahl und Betrug, insbesondere bei öffentlichen Aufträgen usw.)
  • Korruption, Annahme oder Gewährung unrechtmässiger Vorteile
  • Belästigung oder sexueller Missbrauch, Mobbing, Diskriminierung
  • Unregelmässigkeiten im konsularischen Bereich (Visa und Zivilstandswesen)
  • Sonstiger Missbrauch (ungelöste Interessenkonflikte, Machtmissbrauch usw.)

Konkrete und begründete Verdachtsmomente reichen aus. 

Wie können Sie Meldung erstatten?

Rufen Sie die gesicherte externe Plattform auf. Sie werden rasch und einfach durch die Meldeschritte geführt. In den FAQ finden Sie alle sachdienlichen Informationen zum Meldeprozess und zu den Funktionen der Plattform.

Sie haben die Möglichkeit, anonym Meldung zu erstatten und mit dem Compliance Office über ein sicheres Dialogfenster (Postkasten) zu kommunizieren. 

Was geschieht nach der Einreichung einer Meldung?

Das Compliance Office EDA sendet eine Empfangsbestätigung, tätigt bei Bedarf weitere Abklärungen und schlägt angemessene Massnahmen vor. Personen, die ein Fehlverhalten melden, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Auskunft über die Massnahmen, die aufgrund ihrer Meldung ergriffen werden.

Bei Straftaten oder in schweren Fällen arbeitet das Compliance Office EDA mit den Strafbehörden und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zusammen. 

Compliance Office EDA

Das Compliance Office EDA ist als zentrale Stelle des EDA für die Bearbeitung und Koordination von Unregelmässigkeiten und Missbrauch im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Departements zuständig. Es spielt auch eine präventive Rolle, indem es anhand von Schulungen die Fähigkeiten und die Integrität der EDA-Mitarbeitenden stärkt.

Letzte Aktualisierung 24.09.2024

Kontakt

Compliance Office EDA

Generalsekretariat
Eichenweg 5
3003 Bern 

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