Internationaler Gerichtshof

Der Internationale Gerichtshof (IGH), das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UNO), gründet auf der Vorrangstellung des Rechts und leistet einen wichtigen Beitrag zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten. Seine Urteile und seine Rechtsgutachten machen ihn zu einer unverzichtbaren Komponente der internationalen Rechtsordnung. Die steigende Zahl der Rechtssachen und Rechtsfragen, die ihm vorgelegt werden, zeugt vom Vertrauen der internationalen Gemeinschaft. Die Schweiz anerkennt die Zuständigkeit des Gerichtshofs und ruft alle Staaten auf, dies ebenfalls zu tun.

Menschenrechtsinstanzen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Gericht des Europarates. Er wacht über die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) ergeben. Der Gerichtshof gilt weltweit als beispielhaft und wurde zum Vorbild für andere regionale Gerichtshöfe. Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Seitdem können natürliche und juristische Personen beim Gerichtshof eine Beschwerde gegen die Schweiz wegen Verletzung der EMRK oder ihrer Protokolle, denen die Schweiz beigetreten ist, einreichen.

Die Vereinten Nationen haben ihrerseits sieben Ausschüsse eingesetzt, welche die Einhaltung der wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen beaufsichtigen. Obwohl es sich bei ihnen nicht um Gerichte im eigentlichen Sinne handelt, tragen sie zur Präzisierung der Normen bei. Die Schweiz beteiligt sich an den Bemühungen, ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Internationale Strafjustiz

Die internationalen Strafgerichte verfolgen Einzelpersonen, denen schwere internationale Verbrechen vorgeworfen werden, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Die Schweiz unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof und betrachtet ihn als zentrale Institution für den im Kampf gegen die Straflosigkeit sowie für die Weiterverbreitung und Achtung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte. Sie unterstützt auch andere internationale Strafgerichte, welche Verbrechen verfolgen, die während eines bestimmten Zeitraums in einem bestimmten Gebiet begangen wurden (Ad-hoc-Gerichte).

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

Kontakt

EDA Direktion für Völkerrecht (DV)

Kochergasse 10
CH – 3003 Bern

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