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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Private Sicherheitsunternehmen

Anfang der 2000er-Jahre gab der zunehmende Einsatz privater Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten Anlass zu Besorgnis über die möglichen Folgen für den Schutz der Zivilbevölkerung. In Anbetracht der humanitären Herausforderungen lancierten die Schweiz und das IKRK deshalb eine gemeinsame Initiative.

Diese führte 2008 zur Annahme des Montreux-Dokuments. Dieses präzisiert die Anwendbarkeit des Völkerrechts auf die Aktivitäten solcher Unternehmen in Konfliktgebieten. Der Text bekräftigt die internationalen Verpflichtungen der Staaten und enthält Beispiele für bewährte Verfahren zur Förderung der Einhaltung des Völkerrechts. Dies zeigt, dass es – entgegen der Wahrnehmung gewisser Kreise in den 2000er-Jahren – keine Lücken im Völkerrecht gibt.

Stärkung der Rolle der PMSC

Obschon die Nutzung von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen (PMSC) zur Erbringung von Dienstleistungen, die unmittelbar mit Kampfhandlungen verbunden sind, zurückgegangen ist, sind diese weiterhin in bewaffneten Konflikten präsent. Herausforderungen können sich auch beim Einsatz von Unternehmen in Post-Konflikt- oder anderen vergleichbaren Situationen stellen.

Diese Unternehmen nehmen z. B. folgende Aufgaben wahr: Bewachung von Gebäuden, Personenschutz, Begleitschutz für humanitäre Hilfskonvois, Training und Beratung von bewaffneten Streitkräften, Bedienung komplexer Waffensysteme oder Nachrichtendienste. Gelegentlich sind PMSC auch direkt an Kampfeinsätzen beteiligt.

Eine grosse Herausforderung

Aufgrund des traditionellen staatlichen Gewaltmonopols stellt sich die Frage, welche Aufgaben an private Unternehmen oder Organisationen delegiert werden können. Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch die PMSC ist ein weiteres wichtiges Anliegen. Die Aufsicht und Kontrolle über ihre Aktivitäten ist immer noch lückenhaft. Bei Verstössen werden Unternehmen oder ihre Angestellten häufig nicht angemessen zur Verantwortung gezogen. Hinzu kommt, dass ihre Kenntnisse des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte oft ungenügend sind.

Die Schweiz als Initiatorin des Montreux-Dokuments

Am 2.12.2005 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zu den PMSC. Er beauftragte das EDA, eine internationale Initiative zu lancieren, um die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch PMSC in Konfliktgebieten zu fördern. Das Resultat dieses Prozesses ist, was später als Montreux-Dokument bekannt wurde. Das EDA unterstützt die Bemühungen der PMSC, sich auf das Montreux-Dokument zu stützen und sich an den Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister zu halten.

1. Februar 2026

Montreux-Dokument

Das Montreux Dokument bekräftigt, als erstes internationales Dokument, die völkerrechtlichen Verpflichtungen von Staaten bezüglich der Aktivitäten von privatem Militär – und Sicherheitsfirmen. Es enthält auch eine Reihe von «Good Practices», die den Staaten helfen sollen, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.

1. Februar 2026

Bundesgesetz privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland

Ein Bundesgesetz regelt die Aktivitäten von Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen wollen.

Kontakt

EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz
Kochergasse 10
3003 Bern