Wie im Protokollreglement der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgehalten, werden diplomatische Missionen, deren Regierungen einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger einen Orden oder einen Titel verleihen möchten, gebeten, vorher in jedem Fall mittels Verbalnote mit dem Protokoll Rücksprache zu nehmen.
Name, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle Adresse und wenn möglich der Beruf der betreffenden Person sind dem Protokoll mitzuteilen.
Gemäss Artikel 21, Ziffer 4, des Bundespersonalgesetzes ist es Angestellten mit Schweizer Bürgerrecht untersagt, Titel und Orden ausländischer Behörden anzunehmen. Dieses gesetzlich verankerte Verbot gilt auch für die Mitglieder der Bundesversammlung, die Mitglieder des Bundesrats, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesstrafgerichts, die Angehörigen der Schweizer Armee und das Personal der Eidgenössischen Technischen Hochschulen.
Protokollreglement
Artikel 21, Ziffer 4, des Bundespersonalgesetzes